Frage:
Wie sieht das Urteil zum Essen von Fleisch aus, wenn nichts über die Aqidah des Schlachters bekannt ist oder das Beten hinter jemandem, dessen Aqidah nicht bekannt ist?

Antwort:
Wenn er äußerlich Muslim ist, aber seine Aqidah unbekannt und wenn nicht bekannt ist, ob seine Aqidah abweichend ist, dann ist es gültig hinter ihm zu beten, und das Fleisch, welches von ihm geschlachtet wird, darf gegessen werden.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah, 7/365