Frage:
Wie kann man zwischen dem Akzeptieren der Nachrichten eines Vertrauenswürdigen und dem Ersuchen eines Schwurs, seitens eines Beschuldigten als Ablehnung der Aussage des Vertrauenswürdigen, vermitteln?

Antwort:
Es gibt keinen Widerspruch darin, die Information eines Vertrauenswürdigen standardmäßig  anzunehmen,  außer sie wird angezweifelt.
Wenn es eine Diskussion in Bezug auf seine Information gibt,  dann wird die Aussage des Vertrauenswürdigen nicht angenommen. Besonders, wenn es um einen weltlichen Streit geht, denn dies kann jemanden dazu verleiten, den anderen zu Unterdrücken. In diesem Fall sind die Aussagen nicht standardmäßig anzunehmen, sogar wenn es von einem Vertrauten kommt. Damit man die Türe, zur Unterdrückung anderer, schließt.

Man darf die Nachricht des Vertrauten an nehmen, außer in Fällen der Diskussion und Argumentation.  Der Beweis muss vom Kläger erbracht werden und der Schwur reicht vom Angeklagten (solange der Kläger keinen Beweis bringt) als Verteidigung. Sogar dann, wenn der Kläger aus den Reihen der gottesfürchtigsten Menschen entstammt.
Die Gefährten lehnten es ab, Zeugen zu sein, als der Gesandte Allahs (sallAllahu alaihi wa sallam) einem Beduinen sagte: „Du verkauftest mir dein Pferd.“ Der Beduine verkaufte dem Propheten (sallAllahu alaihi wa sallam) sein Pferd, aber sagte danach: „Wo ist dein Zeuge?“ Die Gefährten enthielten sich der Zeugenaussage, obwohl man dies in Anbetracht des Rechtes des Propheten (sallAllahu alaihi wa sallam) nicht tun sollte.

Aber, die Gefährten wussten, dass jemand der etwas behauptet, Beweise benötigt. Deshalb hielten sie sich zurück, bis Khuzaimah bin Sabit kam und Zeugnis ablegte, dass der Gesandte Allahs (sallAllahu alaihi wa sallam) in der Tat das Pferd von dem Beduinen erwarb. Der Prophet (sallAllahu alaihi wa sallam) sagte zu Khuzaimah: „Wie? Warst du zugegen?“ Er erwiderte: „ Nein, aber ich halte dich in Bezug auf die Offenbarungen vom Himmel wahrhaft, wie kann ich es  dann nicht in Bezug auf ein Pferd tun?!“ So wertete der Prophet (sallAllahu alaihi wa sallam) seine Zeugenaussage, als die, zweier Männer.

Auch bei Streitereien, die bei den Gefährten auftauchten gab der Prophet (sallAllahu alaihi wa sallam) erst ein Urteil ab, nachdem er die Beweise betrachtete - obwohl sie alle gerecht und vertrauenswürdig waren.


Schaykh 'Uthman Ibn 'Abdillah as-Salimi