Frage:
Manche der Leute tun folgendes: Der Mann scheidet seine Frau und nimmt ihr infolgedessen alles weg, was er ihr gegeben hatte, die Mahr (Brautgabe) und alles andere. Wie sieht das islamische Urteil dazu aus?
 
Antwort:
Eine wichtige Angelegenheit, oh Brüder; wenn eine Person nicht einen rechtschaffenen Mann wählt, dann wird die Frau in einer erbärmlichen Situation sein und es wird Probleme gleich zu Beginn geben. Und vielleicht wird sie sich sogar umbringen. Sie liebt ihren Ehemann nicht, während ihre Familie sie schlägt, damit sie zu ihrem Ehemann zurückkehrt.
Und er kann kein Geld verlangen. Es ist ihm daher nicht erlaubt, irgendetwas zurück zu nehmen, es sei denn im Falle, dass sie diejenige ist, die ihn nicht leiden mag (Anmerk., wenn die Scheidung von ihr aus geht, mittels Khul‘ah). Wenn sie ihn hasst, während er sie liebt, dann befahl der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) im Falle von Thaabit ibn Qays ibn Schamaas seine Frau zu scheiden (ihr die Khul’ah zu gewähren) und ihr befahl er, dass sie ihm ihren Garten zurückgibt.

Was den Fall anbelangt, wo sie diejenige ist, die ihn liebt, während er sie hasst, und wenn sie danach zu ihm kommt, er sie schlägt und schlägt, so dass sie dann sagt, dass sie ihn nicht mehr liebt (Anmerk. so ist dies nicht korrekt).

Der wichtige Punkt, oh Brüder ist der, dass wir in einem Zeitalter der Probleme leben. Die Gerichte sind gefüllt mit Eheproblemen und der Grund ist das Nichteinhalten der Gebote von Qur’aan und Sunnah. Die verachtenswerte machtgierige Person kommt mit dem Stock in der Hand und sagt: „Wir werden dich an den und den verheiraten.“ Aber was passiert dann? Wenn sie sich weigert, schlägt er (derjenige der sie verheirate möchte) sie. Der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:

{الثيّب أحقّ بنفسها، والبكر تستأذن}

„Ath-Thayyib (Frau, die entjungfert aber ohne Ehemann ist; Witwe; geschiedene Frau) hat mehr Recht für sich selber zu entscheiden und die Einwilligung der Jungfrau wird eingeholt.“ Und er sagte:

{وإذنها سكوتها}

„Und ihre Einwilligung ist ihr Schweigen.“ [1]

Der Grund für die Zunahme der Probleme ist unser Abwenden von dem Buche Allahs und das Abwenden von der Sunnah des Gesandten Allahs (sallallahu alayhi wa sallam). Wenn du ihr also Gold gegeben hattest, so viel dass es die ganze Moschee gefüllt hätte, und wenn du derjenige warst, der sie nicht mochte (d.h. wenn er die Scheidung ersuchte durch Talaaq), dann ist es dir nicht erlaubt, irgendetwas davon zurück zu nehmen. Aber wenn sie diejenige ist, die dich hasst (d.h. wenn die Scheidung von ihr aus geht durch Khul'a), dann ist es kein Problem, wenn du zurück verlangst, was du ihr gegeben hast.


Schaykh Muqbil ibn Haadi, rahimahullah

Aus einer Audioaufnahme des Schaykhes

 

[1] Anmerkung:

{حَدَّثَنَا أَبُو هُرَيْرَةَ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ: ‏لاَ تُنْكَحُ الأَيِّمُ حَتَّى تُسْتَأْمَرَ, وَلاَ تُنْكَحُ الْبِكْرُ حَتَّى تُسْتَأْذَنَ‏.‏ قَالُوا: يَا رَسُولَ اللَّهِ وَكَيْفَ إِذْنُهَا? قَالَ: أَنْ تَسْكُتَ!‏}

Abu Hurayra (radiya-llahu anhu) berichtete: „Der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte: ‚Es gibt keine Verheiratung für Al-Ayyim (die Witwe), bis sie befragt wird. Und Es gibt keine Verheiratung für die Jungfrau, bis ihre Einwilligung ersucht wurde.‘ Einige Leute fragten: ‚O Gesandter Allahs, wie sieht dann ihre Einwilligung aus?‘ Der Prophet sagte: ‚Indem sie schweigt!‘“ (Sahih Muslim Nr. 2543 im arabischen; Sahih Muslim 1419 a, Buch 16, Hadith 75)

{عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ، أَنَّ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم قَالَ‏:‏ الأَيِّمُ أَحَقُّ بِنَفْسِهَا مِنْ وَلِيِّهَا, وَالْبِكْرُ تُسْتَأْذَنُ فِي نَفْسِهَا وَإِذْنُهَا صُمَاتُهَا.}

Ibn ‘Abbaas (radiya-llahu anhu) berichtete, dass der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte: „Al-Ayyim (die Witwe) hat mehr Recht bezüglich ihrer Person als ihr Vormund (Waly), und die Jungfrau muss nach ihrer Zustimmung gefragt werden, und ihr Schweigen bedeutet ihr Einverständnis.“ (Sahih Muslim 1421 a, Buch 16, Hadith 78)

{الثَّيِّبُ أَحَقُّ بِنَفْسِهَا مِنْ وَلِيِّهَا, وَالْبِكْرُ تُسْتَأْمَرُ وَإِذْنُهَا سُكُوتُهَا.}

Ibn ‘Abbaas (radiya-llahu anhu) berichtete, dass der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte: „Ath-Thayyib (Frau, die entjungfert aber ohne Ehemann ist; Witwe; geschiedene Frau) hat mehr Recht bezüglich ihrer Person als ihr Vormund (Waly), und die Jungfrau muss nach ihrer Zustimmung gefragt werden, und ihr Schweigen bedeutet ihr Einverständnis.“ (Sahih Muslim 1421 b, Buch 16, Hadith 79)

{حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، بِهَذَا الإِسْنَادِ; وَقَالَ:‏ الثَّيِّبُ أَحَقُّ بِنَفْسِهَا مِنْ وَلِيِّهَا, وَالْبِكْرُ يَسْتَأْذِنُهَا أَبُوهَا فِي نَفْسِهَا وَإِذْنُهَا صُمَاتُهَا‏.‏ وَرُبَّمَا قَالَ: وَصَمْتُهَا إِقْرَارُهَا}

Sufyaan berichtete auf der Grundlage der gleichen Isnaad (des obigen Hadith); er sagte: „Ath-Thayyib (Frau, die entjungfert aber ohne Ehemann ist; Witwe; geschiedene Frau) hat mehr Recht bezüglich ihrer Person als ihr Vormund (Waly), und der Vater einer Jungfrau muss ihre Zustimmung einholen; ihr Schweigen ist ihre Zustimmung.“ Manchmal sagte er: „Ihr Schweigen ist ihre Bestätigung.“ (Sahih Muslim 1421 c, Buch 16, Hadith 80)