Die Bedingungen über die Annahme von Einladungen zusammengefasst

• An dem Veranstaltungsort/der Party etc. soll nichts Anstößiges (munkar) vorhanden sein. Gibt es dort etwas Anstößiges und ist es möglich, dies zu beseitigen, dann ist es aus zwei Gründen Pflicht, daran teilzunehmen:

  1. wegen der Annahme der Einladung und
  2. der Beseitigung von etwas Schlechtem.

Ist es aber nicht möglich, dies zu beseitigen, dann ist es haraam (verboten), dorthin zu gehen.

• Der Gastgeber sollte nicht zu den Personen gehören, von denen man sich aufgrund einer Pflicht oder Sunnah distanzieren sollte – wie es der Fall ist bei jemandem, der offen unmoralische Handlungen oder Sünden praktiziert, und von dem man sich distanziert, damit er sich besinnt und bereut.

• Der Gastgeber sollte ein Muslim sein. Ist er es nicht, dann ist es keine Pflicht, seine Einladung anzunehmen, denn der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte: „Die Rechte eines Muslims über seinen Gefährten sind fünf…“ [1]

• Das angebotene Essen muss für uns erlaubt sein.

• Die Annahme der Einladung sollte nicht zum Vergessen einer wichtigeren Pflicht führen. Wenn das der Fall ist, dann ist es haram, die Einladung anzunehmen.

• Es sollte nicht Anlass zu irgendeinem Ärgernis für den Eingeladenen sein, wenn er beispielsweise extra anreisen oder seine Familie zurücklassen muss, die ihn aber braucht, usw.


Schaykh Ibn `Uthaymin, rahimahullah

Al-Qaul al-Mufid, 3/111


Anmerkung: Einige Gelehrte fügten hinzu:
• Wenn der Gastgeber eine allgemeine Einladung ausgesprochen hat, dass jeder willkommen ist, dann ist es keine Pflicht, die Einladung anzunehmen.
 

Einige Ahadith diesbezüglich

[1] Es wurde in Sahih al-Bukhari (#1164) und Sahih Muslim (#4022) berichtet, dass Abu Hurayrah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Ich hörte den Gesandten Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) sagen: `Die Rechte eines Muslims über seinen Gefährten sind fünf: die Erwiderung des Friedensgrußes, das Besuchen des Kranken, die Teilnahme an Begräbnissen, die Annahme von Einladungen und das Sagen von 'Yarhamuk Allah' (möge Allah dir barmherzig sein) wenn er niest.`“
 
Und er (sallallahu alayhi wa sallam) sagte: „Niemand sitzt in einer Versammlung, in der Allahs nicht gedacht wird oder Segenswünsche für den Propheten gesandt werden, ohne dass er es bereut. Wenn Er will, dann wird Er sie bestrafen, und wenn Er will, dann wird Er ihnen vergeben.“ (at-Tirmidhi #3302; der den Hadith als sahih hasan klassifizierte. Er wurde auch von al-Albani in Sahih al-Tirmidhi 3/140 als sahih eingestuft)
 
In Sunan Abi Dawud (#4214) und an anderer Stelle wird berichtet, dass Abu Hurayrah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) sagte: „Leute, die von einer Versammlung aufstehen, in der sie nicht Allahs gedachten, sind so, als wenn sie vom Kadaver eines Esels aufstehen, und es wird für sie Kummer verursachen.“ (Von al-Nawawi in Riyadh al-Salihin, 321, als sahih klassifiziert sowie von al-Albani)