Frage:
Ich und meine Frau gehen auf die Märkte, um notwendige Dinge für sie und den Haushalt zu erwerben. Sie geht komplett bedeckt hinaus (d.h.: mit Niqab) und alhamdulillah, spricht sie nicht mit den Verkäufern. Ist dies sündhaft - obwohl sie derart hinaus geht? Raten sie mir.

Antwort:
Es ist nicht schlimm, wenn sie hinaus geht, um auf dem Markt nötige Dinge zu erwerben, wenn sie keinen hat der es für sie machen kann, solange sie komplett bedeckt ist, sich nicht mit Männern mischt und nicht unnötig mit ihnen redet. Und wenn sie einen Mahram dabei hat, dann ist es besser und vollständiger.

Aber, wenn es jemanden gibt, der ihre Dinge für sie kaufen kann, dann soll sie nicht hinausgehen. Denn darin liegt Fitna und Gefahr! Speziell heutzutage, im Zeitalter, wo sich Fitna vermehrt und sich Demut und zwischenmenschlicher Respekt verringert - außer unter denen, die Allah mit Seiner Gnade ehrte.

Deshalb ist es für eine Frau verpflichtend, zuhause zu bleiben soviel sie kann, denn Allah, Der Erhabene sagt: "Haltet euch in euren Häusern auf; und stellt euch nicht zur Schau wie in der Zeit der früheren Unwissenheit (Djahiliyyah). …" (Al-Ahzab: 33)


Schaykh Ibn Fawzan, hafidhahulla

Al-Muntaqaa min Fataawa Schaykh Salih al-Fawzan – Band 3, S. 294, Fatwa Nr. 430