Frage:
Ist es erlaubt, Wasser zu verkaufen und wann?

Antwort:
Dies muss untersucht werden. Wenn eine Person Wasser in seinem Behälter aufgefangen hat oder in seinem Teich, dann hat er davon Besitz ergriffen und es ist ihm dann erlaubt, es zu verkaufen, weil er es aufgefangen und in seinen Besitz gebracht und sich bemüht hat, es zu erlangen. Deshalb ist es zu seinem Eigentum geworden.
Aber wenn das Wasser noch im Brunnen, Fluss oder Strom ist, welcher durch sein Grundstück fließt, dann gibt es hierzu Meinungsunterschiede unter den Gelehrten.
Die richtige Ansicht ist die, dass es ihm dann nicht erlaubt ist, es zu verkaufen, vielmehr ist er mehr als jeder andere berechtigt, daraus einen Nutzen zu ziehen, aber er hat nicht das Recht, andere daran zu hindern, davon zu profitieren auf Weisen, die ihm oder seinem Grundstück  keinen Schaden zufügen, weil der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) es verboten hat, einen Überschuss an Wasser zu verkaufen.


Shaikh al-Fawzaan, hafidhahullah

Al-Muntaqa, 3/13