Frage:
Sind jene Herrscher, welche mit etwas anderem als Allahs offenbarter Gesetzgebung herrschen, als Ungläubige zu bezeichnen? Und wenn wir sagen: „Sie sind Muslime“, was sagen wir dann zu dem Wort Allahs: „Wer nicht nach dem richtet, was Allah herabgesandt hat, das sind die Ungläubigen.“ (Al-Maida 5:44)

Antwort:
Die Herrscher, welche mit etwas anderem, als Allahs offenbarter Gesetzgebung urteilen, sind in verschiedene Kategorien zu einzuteilen, eingestuft je nach ihrem Glauben und ihren Taten. Einer, der mit etwas anderem, als dem von Allah Offenbarten urteilt und dabei glaubt, dies sei besser als Allahs Gesetz, jener ist ein Ungläubiger im Konsens (Übereinstimmung) der Muslime. Genauso wie derjenige, welcher mit einer anderen Gesetzgebung, als der von Allah, urteilt und denkt, dies sei erlaubt.

Wenn jemand mit etwas anderem, als Allahs Gesetzgebung urteilt, entweder: weil er es passend findet, aufgrund von Bestechung, oder den, über den er ein Urteil fällt hasst und sich dabei gewiss ist, das dies eine sündhafte Handlung ist und daran glaubt, dass er mit Allahs Gesetzgebung richten muss, dann ist er eine ungehorsame Person und ein großer Sünder. Und er hat kleinen Kufr (Unglaube) begangen, kleine Dhulm (Ungerechtigkeit) und kleine Fisq (Ungehorsamkeit).

Dies wurde in Berufung auf Ibn Abbas (radiAllahu anhu), Tawus und von einer Vielzahl der Salaf überliefert. Dies ist das Wissen, der Leute des Wissens.

Und Allah gibt den Erfolg.


Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah

Fataawa Islamiyyah, englische Version - Band 1, Seite 113-114, herausgegeben bei Darussalam

 

Für weitere Informationen siehe: Tafsir Sura Al-Maida:44 ● "Wer nicht nach dem waltet, was Allah herabgesandt hat ..."