Allaah sagte:

{الرِّجَالُ قَوَّامُونَ عَلَى النِّسَاءِ بِمَا فَضَّلَ اللَّـهُ بَعْضَهُمْ عَلَىٰ بَعْضٍ وَبِمَا أَنفَقُوا مِنْ أَمْوَالِهِمْ}

„Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen wegen dessen, womit Allaah die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Besitz (für sie) ausgeben.” (Surah An-Nisaa’ 4:34)

Asch-Schaafa’ii sagte in ‚Al-Umm‘ (1/191): „Wenn eine Frau Männer, Frauen und Jungen im Gebet leitet, dann ist das Gebet der Frauen gültig, während das Gebet der Männer und Jungen ungültig sein wird, weil Allaah den Männern die Rolle der Beschützer und Versorger der Frauen zugeteilt hat und Er hat den Frauen nicht erlaubt, verantwortlich zu sein, deshalb ist es einer Frau nicht erlaubt, Männer im Gebet zu leiten und dies unter keinen Umständen jemals.“

Ibn Hazm sagte in ‚Maraatib al-Ijmaa’‘, S. 27: „Sie stimmen darin überein, dass eine Frau keinen Mann im Gebet leiten darf, wenn diese wissen, dass sie eine Frau ist. Wenn sie es dennoch tun, ist ihr Gebet ungültig, gemäß dem Konsens der Gelehrten.“

In ‚Al-Muhalla‘ (2/167) heißt es: „Es ist einer Frau nicht erlaubt, einem oder mehreren Männern im Gebet vorzubeten. Es gibt keine Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten bezüglich dieser Angelegenheit. Ferner sagt der Text aus, dass eine Frau das Gebet eines Mannes zunichte macht, wenn sie vor ihm vorbei läuft ... Das Urteil des Propheten (sallallahu alayhi wa sallam) sieht vor, dass sie definitiv hinter dem Mann im Gebet stehen muss und der Imaam muss vor der Menge stehen oder mit einem, mit dem er zusammen in der gleichen Reihe steht … Aus diesen Texten geht hervor, dass es definitiv für eine Frau ungültig ist, einen oder mehrere Männer im Gebet zu leiten.“

An-Nawawi (4/152) sagte in ‚Al-Majmuu‘ (4/152): „Die Sahaba stimmten darin überein, dass es weder einem erwachsenen Mann noch einem Jungen erlaubt ist, hinter einer Frau zu beten … Das Verbot einer Frau Männer im Gebet zu leiten, bezieht sich gleichermaßen auf verpflichtende Gebete, die Taraawiih- und alle freiwilligen Gebete. Dies ist unsere Ansicht und die Ansicht aller Gelehrten der früheren und späteren Generationen – möge Allaah mit ihnen barmherzig sein. Al-Bayhaqi berichtet dies von den sieben Fuqahaa’, den Taabi’i-Fuqahaa’ von Madinah. Es ist auch die Ansicht von Maalik, Abu Haniifah, Sufyaan, Ahmad und Dawud …
Überdies verhält es sich so, dass, wenn eine Frau Männern im Gebet vorbetet, die Gebete der Männer ungültig sind, während ihr Gebet gültig ist und das Gebet aller Frauen, die hinter ihr beten sollten, ebenso, es sei denn, wenn sie sie im Jumu’ah (Freitagsgebet) leitet, in welchem Fall es zwei Ansichten gibt, von denen aber die richtige Meinung die ist, dass ihr Gebet nicht gültig ist. Die zweite Ansicht besagt, dass ihr Gebet zählt und dass es die Stelle des Dhuhr (dem Mittagsgebet) einnimmt. Dies ist die Ansicht von Schaykh Abu Haamid, aber sie hat keinen Wert. Und Allaah weiß es am besten.“

In ‚Al-Insaaf‘ (2/265) heißt es: „Das Gebet einer Frau, die einen Mann im Gebet leitet, ist nicht gültig.” - Dies ist unsere Ansicht im Allgemeinen (damit ist die Madhhab von Imam Ahmad gemeint).“ In al-Mustaw’ib heißt es: „Dies ist die korrekte Ansicht.“

Die Maaliki Ansicht zu diesem Thema ist die strengste von allen. Sie erlauben einer Frau nicht einmal, andere Frauen im Gebet zu leiten, und sie betrachten die Männlichkeit als grundlegende Bedingung für das Leiten eines Gebets in allen Fällen.

In ‚Al-Fawaakih ad-Dawaani‘ (1/204) heißt es: „Beachte dass es Bedingungen für das Leiten eines Gebets gibt, damit es gültig und vollständig sein wird. Die Bedingungen damit das Gebet gültig sein wird, sind dreizehn, von denen die erste die ist, dass die, das Gebet leitende Person, männlich sein muss; es ist für eine Frau oder einen weibischen Mann nicht gültig, das Gebet zu leiten. Das Gebet desjenigen, der hinter einer Frau betet, ist ungültig, aber nicht das Gebet der Frau, welche das Gebet leitet.”


Übersetzt von Umm Sayfullaah