Es gibt zwei Meinungen bzgl. dessen, ob die Fersen in der Sujud (Niederwerfung) zusammen oder getrennt platziert werden

1. Es ist mustahabb (erwünscht), sie auseinander zu halten

Das ist die Meinung der meisten Gelehrten, die diese Angelegenheit diskutierten. Sie zitierten den Beweis aus der Sunnah, dass es mustahabb ist, die Knie und Schenkel auseinander zu halten, während man sich niederwirft. Sie sagten: "Die Füße müssen ihnen folgen. Demnach sei das grundlegende Prinzip, dass die Füße auseinander gestellt werden müssen."

Abu Dawud (735) berichtet dass Abu Humayd (radiAllahu anhu) sagte, während er das Gebet des Propheten (sallAllahu alaihi wa allam) beschrieb: “Wenn er sich niederwarf, hielt er seine Oberschenkel auseinander.”
Al-Shawkaani (radiAllahu anhu) sagte: "Die Worte “hielt er seine Oberschenkel auseinander” bedeuten dass er seine Oberschenkel, Knie und Füße auseinander hielt."
Die Gefährten von al-Shaafa’i sagten: „Der Abstand zwischen den Füßen sollte eine Handspanne betragen.“ (Nayl al-Awtaar, 2/297)
Al-Nawawi (radiAllahu anhu) sagte: Al-Shaafa’i und seine Gefährten sagten: „Es ist mustahabb für den sich Niederwerfenden seine Knie und Füße auseinander zu platzieren.“
Al-Qaadi Abu’l-Tayyib sagte in seinem Kommentar: „Unsere Gefährten sagten: ‚Es sollte ein Abstand von einer Handspanne zwischen seinen Füßen liegen.‘“ (Al-Majmu’, 3/407)

2. Es ist mustahabb, die Füße zusammen zu platzieren (dass sich die Fersen im Sujud berühren)

Unter zeitgenössischen Gelehrten wird diese Ansicht von Shaikh Ibn ‘Uthaymin and Shaikh al-Albaani (radiAllahu anhu) vertreten. Diejenigen, welche diese Meinung vertreten, zitieren als Beweis den Bericht, welcher von Aischa (radiAllahu anha) berichtet wurde, wo sie sagte: „Ich bemerkte dass der Gesandte Allahs (sallAllahu alaihi wa allam) nicht anwesend war, obwohl er neben mir im Bett lag. Ich fand ihn dann sich niederwerfend, mit seinen Fersen zusammen und seinen Zehen in Richtung der Qiblah weisend, wie er dabei sagte: “Ich suche Zuflucht bei Deinem Wohlgefallen vor Deinem Zorn und bei Deiner Vergebung vor Deiner Strafe und bei Dir vor Dir; Ich preise Dich und ich kann Dich nicht genug preisen.”
Berichtet von al-Tahhaawi in „Bayaan Mushkil al-Athaar“ (1/104); Ibn al-Mundhir in „al-Awsat“ (Nr. 1401); Ibn Khuzaymah in seinem Sahih (1/328); Ibn Hibbaan in seinem Sahih (5/260); al-Haakim in „al-Mustadrak“ (1/352), und von ihm in al-Bayhaqi in „al-Sunan al-Kubra“ (2/167).

Al-Haakim sagte: "Dies ist ein sahih Hadith gemäß der Bedingungen der zwei Schujukh (Al-Bukhari und Muslim) aber sie haben diese Version nicht erwähnt. Ich kenne niemanden, welcher das Berühren der Fersen in der Niederwerfung erwähnt, außer was in diesem Hadith erwähnt wird."

Al-Dhahabi sagte in al-Talkhis: "Es entspricht den Bedingungen von Al-Bukhari und Muslim."

Ibn al-Mulaqqin sagte in „al-Badr al-Munir“ (3/669): "Seine Isnad ist sahih."

Es wurde als sahih eingestuft von Shaikh al-Albaani in „Asl Sifat Salaat al-Nabi sall-Allaahu ‘alayhi wa sallam“ (2/736).

Ibn Khuzaymah erwähnte diesen Hadith in einem Kapitel mit dem Titel: „Kapitel über das Berühren der Fersen während der Niederwerfung“.

Al-Bayhaqi erwähnte ihn in einem Kapitel in al-Sunan al-Kubra (2/167) mit der Überschrift: „Kapitel über die Überlieferungen bezüglich dem Zusammenfügen der Fersen während der Niederwerfung im Gebet.“

Shaykh Ibn ‘Uthaymin sagte: „Was sich offensichtlich aus der Sunnah ergibt ist, dass die Füße sich während der Niederwerfung berühren müssen, wie aus „al-Sahih“, im Hadith von A’ishah hervorgeht, als sie merkte, dass der Prophet (sallAllahu alaihi wa sallam) nicht anwesend war, und ihre Hand (beim Suchen nach ihm) auf den Fersen seiner Füße landete, welche aufgestellt waren (und sich berührten), als er in der Niederwerfung war.
Eine Hand kann nicht auf beiden Füßen gleichzeitig landen, es sei denn dass sie zusammen sind (sich berühren).

Dies wird auch im Sahih Ibn Khuzaymah, in dem oben erwähnten Hadith von A’ishah erwähnt: „Der Gesandte Allahs (sallAllahu alaihi wa allam) hatte seine Fersen zusammen.“ Darauf basierend ist es Sunnah, dass die Fersen sich (während der Niederwerfung) berühren im Gegensatz zu den Oberschenkeln und Händen.“ (Al-Sharh al-Mumti’, 3/169)