Frage:
Es gibt eine Frau, welche während des Ramadan nicht gefastet hat, weil sie entbunden hatte; sie hat diesen Monat nicht nachgeholt. Das war sehr lange her und sie kann nicht fasten. Wie sieht das Urteil aus?

Antwort:
Das was diese Frau tun muss, ist, dass sie bei Allah aufrichtig bereut, für das was sie getan hat, weil es einer Person nicht erlaubt ist, fehlende Tage des Ramadan bis nach dem nächsten Ramadan zu verschieben, es sei denn mit einer Entschuldigung, die in der Schari’a legal ist. Sie muss also bereuen und wenn sie in der Lage ist zu fasten, selbst wenn es an separaten Tagen ist, dann sollte sie fasten.
Wenn sie nicht in der Lage ist zu fasten, dann kommt es darauf an. Wenn es aus einem permanenten (chronischen) Grund ist (so dass es ihr in absehbarer Zukunft nicht möglich ist zu fasten), dann muss sie eine arme Person pro Tag speisen; wenn es aus einem zeitweiligen Grund ist, wo Hoffnung besteht, dass dieser zu Ende geht, sollte sie warten, bis dieser Grund nicht mehr besteht und dann die fehlenden Tage nachfasten.


Schaikh ibn al-Uthaymin, rahimahullah


 

Frage:
Es gibt eine Frau, welche an einer psychischen Krankheit, hohem Fieber und einer nervösen Störung litt, usw., was dazu führte, dass sie in den letzten vier Jahren nicht fasten konnte. Kann sie das verpasste Fasten in solchen Fällen nachholen oder nicht? Wie sieht das Urteil in solch einem Fall aus?

Antwort:
Alhamdulillah.

Wenn sie nicht fastete, weil sie nicht in der Lage dazu war, dann muss sie die verpassten Tage dieser vier Jahre nachholen, sobald sie dazu in der Lage sein wird. Allah sagt:


{فَمَن شَهِدَ مِنكُمُ الشَّهْرَ فَلْيَصُمْهُ ۖ وَمَن كَانَ مَرِيضًا أَوْ عَلَىٰ سَفَرٍ فَعِدَّةٌ مِّنْ أَيَّامٍ أُخَرَ ۗ يُرِيدُ اللَّـهُ بِكُمُ الْيُسْرَ وَلَا يُرِيدُ بِكُمُ الْعُسْرَ وَلِتُكْمِلُوا الْعِدَّةَ وَلِتُكَبِّرُوا اللَّـهَ عَلَىٰ مَا هَدَاكُمْ وَلَعَلَّكُمْ تَشْكُرُونَ}

„Wer also von euch während dieses Monats anwesend ist, der soll ihn fasten, wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten). Allah will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht Erschwernis, - damit ihr die Anzahl vollendet und Allah als den Größten preist, dafür, dass Er euch rechtgeleitet hat, auf dass ihr dankbar sein möget.“ (Surah Al-Baqarah 2:185)

Wenn es jedoch keine Hoffnung gibt - gemäß ihrer Ärzte - dass sie von ihrer Krankheit geheilt wird oder dass ihre Unfähigkeit zu fasten jemals aufgehoben wird, dann kann sie eine arme Person für jeden Tag, den sie nicht fasten kann/konnte, speisen, indem sie einen halben Saa‘ Weizen, Reis, Datteln oder was immer ihre Familie üblicherweise zuhause isst, gibt. Dies ist wie der Fall eines alten Menschen oder eines Behinderten, der es zu anstrengend findet zu fasten und dazu nicht in der Lage ist. In solch einem Fall muss sie die verpassten Tage nicht nachholen.
 

Fataawa al-Lajnah ad-Daa’imah