Frage:
Ist das Fasten ungültig, wenn man sich übergibt?

Antwort:
Wenn sich jemand mit Absicht übergibt, dann ist das Fasten gebrochen. Wenn sich jemand unabsichtlich übergibt, dann ist das Fasten gültig. Der Beweis dafür ist die Überlieferung von Abu Huraira (radiAllahu anhu), in der der Prophet (sallAllahu alaihi wa sallam) sagte: "Wenn sich jemand während des Fastens unabsichtlich übergibt, muss er diesen Tag nicht nachfasten. Wenn sich jemand mit Absicht übergibt, so soll er diesen Tag nachfasten." (Abu Dawud und Tirmidhi)

Wenn sich jemand übergeben muss, weil er sich nicht mehr halten kann, so hat dies keine Auswirkungen auf das Fasten. Wenn jemand merkt, dass der Mageninhalt hochkommt, so soll er dies nicht unterdrücken, sondern neutral bleiben. Er soll es nicht provozieren, sich zu übergeben, aber wenn er merkt, dass es nicht anders geht, auch nicht strikt dagegen ankämpfen.

Das absichtliche Übergeben bricht das Fasten, wohingegen das Übergeben ohne Absicht (also ohne, dass man etwas dafür kann und ohne eine Handlung, die dazu führt) das Fasten nicht bricht.


Scheikh Uthaymin, rahimahullah

Fataawa Arkanil Islam - Frage Nr. 415