Frage:
Ich arbeite in einem Geschäft und bin nicht dazu in der Lage das Tarawih Gebet in der Moschee zu beten, da die Dauer der Arbeit nach Maghrib fast bis Suhur (spät in der Nacht, kurz vor Fajr) ist. Sündige ich damit? Und wie kann ich die Belohnung, die ich dadurch verpasse ersetzen?

Antwort:
Du begehst keine Sünde, wenn du das Tarawih Gebet nicht verrichtest, weil dies Sunnah ist. Wenn es eine Person verrichtet, dann bekommt sie eine Belohnung dafür, und wenn sie es nicht verrichtet, dann ist dies keine Sünde. Da Allah deine Absicht kennt, dass wenn du nicht beschäftigt wärst, mit etwas das im Vertrag für diese Arbeit deine Pflicht war, dann würdest du das Tarawih Gebet verrichten, denn wahrlich Allahs Großzügigkeit ist gewaltig. Er wird dich damit belohnen, was auch immer du für Absichten hattest.


Schaykh Ibn 'Uthaymin, rahimahullah

Fataawah Islamiyyah - S. 316, Band 3