Von `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz an die geehrte Schwester N. S. R. KH.
Möge Allah dich beschützen.

As-salamu `alaykum warahmatullah wa barakatuh

Bezüglich deiner Fatwa-anfrage, welche in der Abteilung für wissenschaftliche Forschung und Iftaa', unter der Nr. 4312 am 23/11/1407 A.H., verzeichnet ist, in welcher du über die weibliche Beschneidung und Rasieren eines Mädchenkopfes nach der Geburt nachfragst. So lautet die Antwort folgendermaßen:

Antwort:
Wisse, dass es von der Sunnah ist, den Kopf eines Jungen am siebten Tag nach seiner Geburt zu rasieren, nachdem man ihm einen Namen gegeben hat. Jedoch wird der Kopf eines Mädchens nicht rasiert. [1] Der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:

{كُلُّ غُلاَمٍ مُرْتَهَنٌ بِعَقِيقَتِهِتُذْبَحُ عَنْهُ يَوْمَ سابعه, ويسمى فيه, وَيُحْلَقُ رَأْسُهُ.}

Jeder (neugeborene) Junge ist verpfändet durch seine Aqiqah [2], die für ihn am siebten Tag (nach seiner Geburt) geschlachtet werden soll, ihm soll ein Name gegeben und sein Kopf soll rasiert werden.“ (Imam Ahmad und die vier Hadith-Sammler der Sunan über eine gute Sanad. [3])

Was die weibliche Beschneidung betrifft, so ist sie Mustahaab (empfohlen) und nicht Waajib (verpflichtend), gemäß der Allgemeingültigkeit der Ahadith, die dazu übermittelt wurden. [3] Zum Beispiel sagte der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam):

{خمس من الفطرة: الختان، والاستحداد، وقص الشارب، ونتف الإِبِط، وحلق العانة.}

„Fünf sind von der Fitrah (natürlichen Veranlagung):

  1. Die Beschneidung,
  2. das Abrasieren der Schamhaare,
  3. das Kurzschneiden des Schnurrbarts,
  4. das Schneiden der (Finger- und Fuß-) Nägel und
  5. das Auszupfen der Achselhaare.“ (Al-Bukhari und Muslim [5])

Möge Allah uns zu dem rechtleiten, was Ihn zufrieden stellt.

As-salamu `alaykum wa rahmatullah wa barakatuh


Schaykh `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz, rahimahullah

alifta.net> Ibn Baaz Fataawa> Band 10> Buch: Taharah> Kapitel> Sunan Al-Fitrah> Rasieren eines Mädchenkopfes und ihre Beschneidung nach der Geburt;
Band 10, Seite 48

 

[1] Anmerkung: Das Argument der Hanbalis basiert auf der Tatsache, dass es Frauen im Prinzip verboten ist, ihre Köpfe zu rasieren und es gibt keinen Bericht zur Kopfrasur eines neugeborenen Mädchens. Für detaillierte Erklärung siehe: Ist Rasieren der Haare eines Mädchens, am 7. Tag nach Geburt, Sunnah?

[2] Imaam ibn al-Qayyim sagte in ‚Tuhfat al-Mawdud‘, S. 69: "Unter den Nutzen der Aqiqah sind folgende:

  • Es ist ein Opfer {قُرْبان}, durch welches das Kind, bald, nachdem es auf die Welt gebracht wurde, Allah nah gebracht wird.
  • Es ist eine Befreiung für das Neugeborene; Seine Aqiqah befreit es, damit es für seine Eltern Fürsprache einlegen kann.
  • Es ist ein Opfer, durch welches das Neugeborene befreit wird, so wie Allah Ismaa’il durch den Widder befreite."

[3] Al-Tirmidhy, Sunan, Buch: Opfer, Nr. 1522; Al-Nasaa’y, Sunan, Buch: `Aqiqah, Nr. 4220; Abu Dawud, Sunan, Buch: Opfer, Nr. 2837 u. 2838, als Sahih von al-Albani, in ‚Al-Irwaa’‘ 4/385 eingestuft; Ibn Majah, Sunan, Buch: Tiere, die geschlachtet warden können, Nr. 3165; Ahmad ibn Hanbal, Musnad, Band 5, S. 17; Al-Darimy, Sunan, Buch: Opfer, Nr. 1969.

[4] Anmerkung: hiermit ist nicht die Genitalverstümmelung gemeint, die in manchen Ländern an Mädchen durchgeführt wird, siehe: Unzulässige Mädchen-Beschneidung (Pharaonische Beschneidung, Genitalverstümmelung).

[5] Al-Bukhari, Sahih, Buch: Kleidung, Nr. 5889; Muslim, Sahih, Buch: die Reinigung Nr. 257; Al-Tirmidhy, Sunan, Buch: Manieren, Nr. 2756; Al-Nasaa‘y, Sunan, Buch: Schmuck, Nr. 5225; Abu Dawud, Sunan, Buch: das Kämmen der Haare, Nr. 4198; Ibn Majah, Sunan, Buch: die Reinigung, Buch: die Reinigung und deren Sunan, Nr. 292; Ahmad ibn Hanbal, Musnad, Band 2, S. 239; und Malik Al-Muwatta‘, Buch: sonstige Angelegenheiten, Nr. 1.709.