Frage:
Jemand aus Deutschland fragt: "In Deutschland hat vor kurzem eine Vielzahl an muslimischen Schwestern den Islam angenommen. Manch eine von ihnen ist alt, andere wiederum jung. Viele von ihnen haben keinen Mahram in ihrer eigenen Familie, da sonst niemand aus ihrer Familie zum Islam konvertiert ist. Ist es daher zulässig für sie, Hajj oder Umrah mit einer Gruppe zu vollziehen, die sowohl von muslimischen Männern als auch von Frauen geleitet wird?"

Antwort:
Es ist nicht korrekt, wenn wir sagen, dass solch eine Frau Hajj oder Umrah vollziehen soll, denn wenn eine Frau keinen Mahram hat, sind Hajj und Umrah für sie nicht länger verpflichtend.

Hier gibt es sogar ein weiteres Problem: Ist es für sie nicht zwingend notwendig, sie zu vollziehen oder sind sie nicht einmal in erster Linie dazu verpflichtet?
Was häufiger in der hanbalitischen Madhhab vorkommt, ist, dass die Hajj für sie in erster Linie nicht verpflichtend ist, selbst wenn sie genug Geld hätte. Daher ist die Hajj nicht obligatorisch für sie und wenn sie so stirbt, wird sie nicht dafür bestraft werden. Allah subhanahu wa ta’ala sagt: "Und Allah steht es den Menschen gegenüber zu, dass sie die Pilgerfahrt zum Hause unternehmen – (diejenigen,) die dazu die Möglichkeit haben". (Surah Al-Imran, Ayah 97)

Die Möglichkeit dazu zu haben ist die Voraussetzung dafür, dass es verpflichtend wird und diese Möglichkeit teilt sich in zwei Arten:

  • Die Möglichkeit in Bezug auf das islamische Gesetz und das Materielle
  • Die Möglichkeit in Bezug auf die physische Lage

Gesundheit und genügend Geld sind Teile der materiellen Möglichkeit, währenddessen einen Mahram zu haben, Teil des islamischen Gesetzes ist. Wer auch immer keinen Mahram hat ist wie derjenige, der nicht genügend Geld dafür hat. Dementsprechend versichern wir den Schwestern, die keinen Mahram haben, dass die Pilgerfahrt für sie nicht verpflichtend ist.

Einige Gelehrte sind der Meinung, dass es Voraussetzung für die Hajj ist, einen Mahram zu haben und wenn eine Frau keinen haben sollte, sollte sie jemand anderes damit beauftragen, die Hajj an ihrer Stelle zu vollziehen, wenn sie genug Geld dafür hat. Sie ist wie jene, die aufgrund ihres hohen Alters keine Hajj vollziehen kann. Somit macht jemand anderes für sie die Hadj.

Es gibt für alles eine Lösung und aller Lobpreis gebührt Allah. Wenn wir sagen, dass Hajj für sie in erster Linie nicht verpflichtend ist, so gibt es keine anderweitigen Verpflichtungen, weder aufgrund ihrer Gesundheit noch aufgrund ihres Körpers. Wenn wir sagen, dass es nicht obligatorisch für sie ist, die Hajj zu vollziehen und sie hat genügend Geld, so sollte sie eine andere Person dafür bezahlen, dass sie die Hajj für sie macht. Somit dient es ihr, als hätte sie selbst sie gemacht. Und so gibt es keine Schwierigkeiten oder Probleme in dieser Angelegenheit, alhamdulillah.

Schaykh Ibn ‘Uthaymin, rahimahullah

Al-Aqalliyaat al-Muslimah, Seite 77, Fatwa Nr. 18