Frage:
Was ist das Urteil darüber, mit Frauenschmuck zu handeln und ihn zu verkaufen, wenn der Verkäufer weiß, dass die Käuferin sich damit vor Nicht-Mahrams schmücken wird, sodass die Männer sie auf der Straße sehen können und wie es leider heutzutage in einigen Gebieten verbreitet ist?

Antwort:
Es ist nicht erlaubt, Schmuck zu verkaufen, wenn der Verkäufer weiß, dass die Käuferin diesen auf eine Weise nutzen wird, die Allah verboten hat, weil dies Helfen in Sünde und Überschreitung (der Grenzen Allahs) wäre. Aber wenn der Verkäufer weiß, dass die Käuferin sich damit für ihren Mann schmücken wird oder gar nicht weiß, was sie damit vorhat, dann ist es erlaubt für ihn, Schmuck an sie zu verkaufen.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah li’l-Buhuth al-‘Ilmiyyah wa’l-Ifta’, 13/67



Frage:
Was ist das Urteil darüber, Kosmetika an Frauen zu verkaufen, mit dem Wissen, dass dies Frauen sind, die ein schamloses Erscheinen/Auftreten haben und Sünderinnen sind, die Allah und Seinem Gesandten gegenüber ungehorsam sind und an jene Frauen, die diese Dinge nutzen werden, um sich für Männer hübsch zu machen, die nicht ihre Ehemänner sind?

Antwort:
Wenn die Angelegenheit so ist, wie beschrieben, dann ist es nicht erlaubt, Kosmetika an diese Frauen zu verkaufen, wenn der Verkäufer ihre Situation kennt, weil das Helfen in Sünde und Überschreitung (der Grenzen Allahs) wäre, was Allah verboten hat, indem Er sinngemäß sagt: "aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen" (Sura al-Maida, Ayah 2)


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsurteile

Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah li’l-Buhooth al-‘Ilmiyyah wa’l-Ifta’, 13/105



Frage:
Was ist das Urteil darüber, folgende Artikel an Frauen zu verkaufen:
- verschiedene Arten von engen Hosen wie Jeans oder solche aus Strechstoff
- Hosenanzüge (Hosen, die mit Blusen kombiniert sind)
- Frauenschuhe mit hohen Absätzen
- Alle Arten von Haarfarben, insbesondere diejenigen, die für Frauen sind
- Transparente Kleidung, insbesondere die, die aus Chiffon gemacht sind
- Frauenkleider mit kurzen Ärmeln
- Kurze Röcke?

Antwort:
Alles, was auf verbotene Weise genutzt wird oder man davon ausgehen kann, dass es auf eine verbotene Weise genutzt werden wird, darf man nicht produzieren, importieren, verkaufen oder unter den Muslimen verteilen. Dies beinhaltet auch das, wozu heute viele Frauen verfallen sind mit ihrer transparenten, engen und kurzen Kleidung, die ihre Reize zeigen oder die Umrisse ihrer Körper vor Nicht-Mahrams – möge Allah sie rechtleiten.

Scheikh al-Islam ibn Taymiyyah rahimahullah sagte: „Wenn es wahrscheinlich ist, dass Kleidung dafür genutzt werden wird, Sünden zu begehen (oder zur Sünde zu helfen), dann ist es nicht erlaubt, die Kleidung an solche Personen zu verkaufen oder für sie zu nähen, die diese für sündhafte oder falsche Zwecke nutzen werden. Daher ist es Makruh, Brot oder Fleisch an jemanden zu verkaufen, von dem du weißt, dass er diese Lebensmittel zusammen mit Wein konsumieren wird. Dasselbe gilt für alles, was im eigentlich Halal ist, aber dafür genutzt werden wird, Haram zu begehen.“

Jeder muslimische Händler und Kaufmann muss Allah fürchten. Unser Rat an unsere Brüder ist es, nichts außer Gutes und Nützliches herzustellen oder zu verkaufen und das zu verlassen, was schlecht und schädlich ist. Die Dinge, die für uns Halal sind, sind ausreichend und es besteht kein Bedarf für Dinge, in denen Haram ist.
"Und wer Allah fürchtet, dem schafft Er einen Ausweg und gewährt ihm Versorgung, von wo (aus) er damit nicht rechnet." (Sura at-Talaq, Ayat 2-3)

Dieser Ratschlag ist von der Religion, wie Allah sinngemäß sagt: "Die mu'min Männer und Frauen sind einer des anderen Beschützer. Sie gebieten das Ma'ruf und verbieten das Munkar, verrichten das Salah und entrichten die Zakat und gehorchen Allah und Seinem Gesandten. Sie sind es, derer Allah Sich erbarmen wird. Gewiß, Allah ist Allmächtig und Allweise." (Sura at-Tawbah, Ayah 71)

Und der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte: „Religion ist Nasiha.“ Er wurde gefragt: „Wem gegenüber?“ Er sagte: „Gegenüber Allah, Seinem Buch, Seinem Gesandten, den Führern der Muslime und ihnen allen!“ (Muslim)

Jarir ibn Abdullah al-Bajali (radiAllahu anhu) sagte: „Ich habe dem Gesandten Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) Treue geschworen, versprochen das Salah zu verrichten und die Zakah zu entrichten und jedem Muslim gegenüber aufrichtig zu sein.“ (Dies ist eine authentische Überlieferung)

Was Scheikh al-Islam ibn Taymiyyah mit seinen vorhin zitierten Worten „Daher ist es Makruh, Brot oder Fleisch an jemanden zu verkaufen, von dem du weißt, dass er diese Lebensmittel zusammen mit Wein konsumieren wird“ meinte, ist Makruh im Sinne von Haram, wie es aus seinen anderen Fatawa hervorgeht.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah wi’l-Buhuth al-‘Ilmiyyah wa’l-Ifta, 13/109