Frage:
Wenn eine Frau nach Scheidung (Khula') fragt, wie viel ist ihrem Mann gestattet, von ihr zu nehmen?

Antwort:
Es wird empfohlen, dass er nicht mehr von ihr nimmt, als er ihr gegeben hat. Wenn er das tut, ist es makruh, aber noch gültig. Dies wurde von 'Uthman, Ibn 'Umar und Ibn Abbas überliefert, denn Allah sagt (sinngemäß): "dann ist für die beiden keine Sünde in dem, womit (an Geld) sie sich löst." (Surah Al-Baqarah 2:229)

Al-Rabi 'bint Mu'awwidh sagte: "Ich fragte meinen Mann um die Scheidung (Khula') für alles außer meine Kopfbedeckung, und 'Uthman Ibn 'Affan erlaubte mir, das zu tun." Solche Vorfälle sind bekannt geworden, (nachdem niemand dagegen sprach), daher gibt es Konsens in dieser Frage.

Da dies nachweislich der Fall ist, ist es eine zulässige Aktion, auch wenn es nicht gemocht wird (makruh), weil in dem Hadith von Jamilah überliefert wurde: "Und er befahl ihm, seinen Garten von ihr zurückzunehmen und nicht mehr als das." Und es wurde von 'Ataa' (Ibn Abbas) überliefert, dass der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) es als makruh erachtete, mehr von einer Frau, die durch Khula' geschieden wurde, zu nehmen, als ihr gegeben wurde.

So können wir die Aayah und den Hadith in Übereinstimmung bringen und sagen, dass die Aayah aufzeigt, dass es erlaubt ist, mehr zu nehmen, als ursprünglich gegeben wurde und das Verbot, mehr zu nehmen in dem Bericht zeigt, dass dies makruh ist.
 
 
Schaykh Ibn Qudaamah, rahimahullah
 
Al-'Iddah Sharh al-'Umdah, S. 482