"Wenn eine Frau, die durch Khul’a geschieden wurde, schwanger ist, dann dauert ihre ‘Iddah bis das Kind zur Welt kommt, gemäß dem Konsens der Gelehrten." (Al-Mughni, 11/227)

Aber wenn sie nicht schwanger ist, so unterschieden sich die Gelehrten bezüglich ihrer ‘Iddah. Die meisten Gelehrten sagen, dass sie drei Menstruationsperioden abwarten muss wegen der allgemeinen Bedeutung der Ayah:

{وَالْمُطَلَّقَاتُ يَتَرَبَّصْنَ بِأَنفُسِهِنَّ ثَلَاثَةَ قُرُوءٍ}

„Geschiedene Frauen sollen (mit sich) selbst drei Zeitabschnitte abwarten.” (Surah al-Baqarah 2:228)

Aber die korrekte Ansicht ist, dass es ausreichend ist für eine Frau, die durch Khul’a geschieden wurde, eine Menstruationsperiode abzuwarten, weil der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) der Frau von Thaabit ibn Qays, als sie ihn durch Khul’a schied, befahl, einen Menstruationszyklus abzuwarten. (Al-Tirmidhi, 1185; als Sahih von al-Albaani in ‚Sahih al-Tirmidhi‘, 946 eingestuft)

Dieser Hadith [1] bezieht sich speziell auf die Khul’a, wohingegen die oben erwähnte Aayah über die Talaaq spricht. Aber wenn sie eine ‘Iddah von drei Monaten abwartet, dann wird es vollständiger sein und auf der sicheren Seite und wird die Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten vermeiden, weil manche Gelehrten die obige Meinung vertreten. (Fataawa at-Talaaq von Shaykh Ibn Baaz, 1/286)

Ehemann hat nicht das Recht, sie während ihrer Wartezeit aufgrund Khul’a zurückzunehmen

"Bei der Khul’a gibt es gemäß der korrekten Meinung nur eine Wartezeit von einer Monatsblutung einzuhalten. Der Mann hat jedoch kein Recht, seine Frau in dieser Zeit zurück zu nehmen, weil die Scheidung von ihr ausging. Allerdings kann er sie mit einem neuen Ehevertrag und neuer Mahr heiraten, auch dann, wenn sie nicht vorher mit einem anderen Mann verheiratet und wieder geschieden war, vorausgesetzt die Khul’a folgte nicht auf zwei Scheidungen (Talaaq) davor, so dass sie zur unwiderruflichen Scheidung wurde und vorausgesetzt, die Frau will ihn wieder heiraten." („A Summary of Islamic Jurisprudence“, Band 2 von Schaykh Saalih Al-Fawzaan)

 
[1] Anmerkung:

{عَنْ ابْنِ عَبَّاسٍ رضي الله عنهما: أَنَّ امْرَأَةَ ثَابِتِ بْنِ قَيْسٍ أَتَتْ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ، فَقَالَتْ : يَا رَسُولَ اللَّه، ثَابِتُ بْنُ قَيْسٍ، مَا أَعْتِبُ عَلَيْهِ فِي خُلُقٍ وَلَا دِينٍ، وَلَكِنِّي أَكْرَهُ الْكُفْرَ فِي الْإِسْلَامِ. فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ: أَتَرُدِّينَ عَلَيْهِ حَدِيقَتَهُ؟ قَالَتْ: نَعَمْ. قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ: اقْبَلْ الْحَدِيقَةَ وَطَلِّقْهَا تَطْلِيقَةً}

Ibn 'Abbas (radiya-llahu anhuma) berichtete: „Die Frau von Thaabit Ibn Qays kam zum Propheten (sallallahu alayhi wa sallam) und sagte zu ihm: ‚Oh Gesandter Allahs, ich habe nichts gegen Thaabit Ibn Qays auszusetzen, weder seines Charakters noch seines religiösen Einsatzes wegen. Jedoch hasse ich den Kufr im Islam.‘ Der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) sagte: ‚Bist du bereit, ihm seinen Garten zurückzugeben?‘ (Anm.: da sie den Garten von ihm als Mahr bekam) Sie sagte: ‚Ja.‘ Der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) sagte dann (zu Thaabit Ibn Qays): ‚Nimm den Garten an und scheide sie einmalig.‘“ (Sahih Al-Bukhari, Nr. 5273)
 
Nach Ibn Maajah (2056) sagte sie: „Ich kann ihn nicht ausstehen.“ (Als Sahih von al-Albani in Sahih Ibn Maajah klassifiziert.)

Ibn 'Abbas berichtete: „Die Frau von Thaabit Ibn Qays kam zum Gesandten Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) und sagte zu ihm: ‚O Gesandter Allahs, ich habe nichts gegen Thaabit auszusetzen, weder seines Charakters noch seines Glaubens wegen. Aber ich kann ihn nicht ausstehen. Der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) sagte: ‚Bist du bereit, ihm seinen Garten zurückzugeben?‘ Sie sagte: ‚Ja.‘“ (Sahih Al-Bukhari, Nr. 5275)

Ibn 'Abbas (radiya-llahu anhuma) berichtete: „Die Frau von Thaabit Ibn Qays Ibn Schammas kam zum Propheten (sallallahu alayhi wa sallam) und sagte zu ihm: ‚O Gesandter Allahs, ich hasse nichts an Thaabit, weder seinen Charakter noch seinen Glauben. Aber ich fürchte den Kufr.‘ Der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) sagte: ‚Bist du bereit, ihm seinen Garten zurückzugeben?‘ Sie sagte: ‚Ja.‘ Sie gab ihm dann den Garten zurück, und der Prophet befahl ihm, sich von ihr zu trennen.“ (Sahih Al-Bukhari, Nr. 5276)