Frage:
Kann man nach dem Geschlechtsverkehr, essen und trinken bevor man Ghusl vollzogen hat?

Antwort:
Lob gebührt Allah.

Es ist nicht verpflichtend, aufgrund von Janabah Ghusl zu vollziehen wenn man beabsichtigt zu essen. Vielmehr ist es Sunnah, Wudu zu verrichten, wenn essen möchte. Hierbei herrscht Konsens unter den Gelehrten.

Der Beweis ist der Hadith von Aischa (radiAllahu anha): „Wenn er (sallAllahu alaihi wa sallam) essen oder schlafen wollte, während er Junub war, vollzog er Wudu." (Muslim)

Mir scheint, dass derjenige, welcher Junub ist, nicht schlafen sollte, ohne Wudu zu verrichten. Dies ist mustahab; genauso verhält es sich mit dem Essen oder Trinken.

Manche Gelehrten sagen, dass es nicht makruh ist, ohne Wudu zu trinken und zu essen, wenn man Junub ist.


Schaykh Uthaymin, rahimahullah

Sharh al-Mumti - 1/310-311