Shaykh Ibn Baaz sagte: “Wenn eine Frau ein Kind fünf Mal innerhalb der ersten zwei Lebensjahre stillt, dann wird dieses Kind zum Sohn oder Tochter der Frau und ihrem Ehemann, dem Besitzer der Milch, und alle Kinder dieser Frau, seien dies die Kinder ihres Ehemannes, dem Besitzer der Milch, oder die Kinder eines vorigen Ehemannes, werden zu Geschwistern dieses gestillten Kindes.
Die Kinder des Ehemannes, welcher der Besitzer der Milch ist, werden auch zu Geschwistern des gestillten Kindes. Die Brüder der Stillfrau werden zu Onkeln mütterlicherseits für das gestillte Kind und die Brüder des Ehemannes, welcher der Besitzer der Milch ist, werden zu Onkeln väterlicherseits. Der Vater der Stillfrau wird zum Großvater des gestillten Kindes, ebenso wie der Vater des Besitzers der Milch zum Großvater für es wird, und deren Mütter werden zu Großmüttern des gestillten Kindes. Denn Allah (jalla wa ‘alaa) sagt bezüglich weiblicher Mahrams in Surah An-Nisaa’:

{حُرِّمَتْ عَلَيْكُمْ […] وَأُمَّهَاتُكُمُ اللَّاتِي أَرْضَعْنَكُمْ وَأَخَوَاتُكُم مِّنَ الرَّضَاعَةِ,}

“Verboten (zu heiraten) sind euch […] eure Nährmütter, die euch gestillt haben, eure Milchschwestern,“ (Surah An-Nisaa’ 4:23 )

Der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:

{يحرم من الرضاع ما يحرم من النسب}

„Das Gleiche, was durch das Stillen zum Mahram (d.h. zur Heirat verboten) macht, macht auch durch die Blutsbande zum Mahram.“

Und er (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:

{لا رضاع إلا في الحولين}

„Es gibt kein Stillen (, welches das Kind zum Mahram macht) außer in den ersten beiden Lebensjahren.“

Und es wurde in Muslim bewiesen das ‘Aa’ishah (radiya-llahu anha) sagte:

{كان فيما أنزل من القرآن عشر رضعات معلومات يحرمن، ثم نسخن بخمس معلومات، فتوفي النبي صلى الله عليه وسلم والأمر على ذلك.}

“Als der Qur’aan zuerst offenbart wurde, war die Anzahl des Stillens, die ein Kind zum Mahram machte, zehn, danach wurde dieser Vers (durch einen Hadith) abrogiert und mit fünfmaligen Stillen ersetzt, wonach der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) starb.” (Diese Version ist bei Tirmidhi überliefert, die originale ist in Sahih-Muslim 1452) (Fataawa Islamiyyah, 3/333)

‘Aischah (radiyaAllahu anha) sagte:

{كَانَ فِيمَا أُنْزِلَ مِنْ الْقُرْآنِ عَشْرُ رَضَعَاتٍ مَعْلُومَاتٍ يُحَرِّمْنَ ثُمَّ نُسِخْنَ بِخَمْسٍ مَعْلُومَاتٍ}

„Als der Qur’aan zuerst offenbart wurde, war die Anzahl des Stillens, die ein Kind zum Mahram machte, zehn, danach wurde es (durch einen Hadith) abrogiert und mit fünfmaligen Stillen ersetzt.” (Muslim 1452)

At-Tirmidhi (1152) überliefert dass Umm Salamah berichtete, dass der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:

{لا يُحَرِّمُ مِنْ الرِّضَاعَةِ إِلا مَا فَتَقَ الأَمْعَاءَ فِي الثَّدْيِ وَكَانَ قَبْلَ الْفِطَامِ}

„Es gibt kein Stillen, welches die Milchverwandtschaft bildet, außer das, welches den Magen vor der Entwöhnung von der Brust füllt.“ (Als Sahih eingestuft von al-Albani in ‚Al-Irwaa’‘, 2150)

Was mit {في الثدي} “von der Brust” gemeint ist, ist, während der Stillperiode.

Die Araber sagen {مات فلان في الثدي} “Maata fulaan fi-th-thadiy“ (Der und der starb während der Stillperiode, d.h. im Säuglingsalter, vor der Entwöhnung). Dies ist die Ansicht von Asch-Schaukani.

Al-Tirmidhi sagte: „Dies ist ein Sahih-Hasan Hadith, und die Ansicht, die von der Mehrheit der Gelehrten unter den Gefährten des Propheten (sallallahu alayhi wa sallam) und anderen vertreten wird, ist das ein Kind durch das Stillen nicht zum Mahram wird, außer es hat das Alter von zwei Jahren noch nicht erreicht. Jedes Stillen nach dem Alter von zwei Jahren, macht das Kind nicht zum Mahram.“

Al-Bukhaari (2645) überliefert dass Ibn ‘Abbaas (radiyaAllahu anhu) sagte, dass der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) bezüglich der Tochter von Hamsah sagte:

{لا تَحِلُّ لِي، يَحْرُمُ مِنْ الرَّضَاعِ مَا يَحْرُمُ مِنْ النَّسَبِ، هِيَ بِنْتُ أَخِي مِنْ الرَّضَاعَةِ}

„Sie ist mir nicht erlaubt (zu heiraten), weil das, was durch das Stillen zum Mahram (d.h. zur Heirat verboten) wird, auch das ist, was durch die Blutsbande zum Mahram wird. Und sie ist die Tochter meines Milchbruders.“

Ibn al-Qayyim (rahimahullah) sagte: Einmaliges Stillen (Rad’ah) bedeutet: Wenn das Kind die Brust nimmt und anfängt zu trinken und schließlich die Brust loslässt, ohne dazu genötigt zu werden. Das ist einmaliges Stillen, und weil der Gesetzgeber sich auf einmaliges Stillen in allgemeinen Begriffen bezieht, muss es gemäß der Tradition interpretiert werden. Wenn das Kind die Brust kurz loslässt, um Atem zu holen oder sich auszuruhen oder wegen einer Ablenkung, dann aber gleich danach wieder zurück an die Brust geht, und weiter trinkt, dann wird dies zusammen als einmaliges Stillen angesehen. Denn genauso wie wenn eine Person isst und dazwischen eine Pause einlegt, danach aber wieder weiter isst, so wird dies nicht als zwei Mahlzeiten, sondern als eine Mahlzeit angesehen. Dies ist die Ansicht von asch-Schaafa’i.
Und auch wenn der Säugling von einer Brust zur anderen wechselt und daran weiter trinkt, ist dies (zusammen) einmaliges Stillen.