Wenn eine Person verpflichtet ist, Sühne für einen gebrochenen Schwur zu leisten, aber es sich nicht leisten kann, arme Menschen zu speisen und sie auch nicht fasten kann, dann wird die Sühne aufgehoben, weil Allah sagt: {فَاتَّقُوا اللَّـهَ مَا اسْتَطَعْتُمْ وَاسْمَعُوا وَأَطِيعُوا وَأَنفِقُوا خَيْرًا لِّأَنفُسِكُمْ}

„Daher fürchtet Allah, soweit ihr könnt. Und hört zu und gehorcht und gebt Gutes für euch selbst aus.“ (Surah Al-Taghaabun 64:16)

{لَا يُكَلِّفُ اللَّـهُ نَفْسًا إِلَّا وُسْعَهَا}

„Allah fordert von keiner Seele etwas über das hinaus, was sie zu leisten vermag.” (Surah Al-Baqarah 2:286)

Und der Prophet (sallAllahu alayhi wa salam) sagte: „Wenn ich euch befehle, etwas zu tun, dann tut davon, soviel ihr könnt.”

Und er muss nichts tun, weil eines der anerkannten Prinzipien im Islam das ist, dass Verpflichtungen entfallen, wenn man unfähig ist, sie zu erfüllen und man muss dann zur Alternative übergehen, wenn es eine gibt oder zu etwas anderem, wenn es keine gibt. Wenn die Alternative ebenso nicht möglich ist, dann entfällt alles zusammen.


Shaykh ibn al-‘Uthaymin, rahimahullah

Fataawa Nuur ‘ala’d-Darb