Frage:
Ich arbeite auf dem Gebiet der Informationstechnologie. Seitdem ich dort arbeite, habe ich CD-Kopien von Software-Programmen gemacht, die ich in meiner Arbeit nutze, ohne die Original-CD dazu zu kaufen. Es ist wichtig anzumerken, dass diese CD’s aufgedruckte Erklärungen beinhalten, die vor dem Anfertigen von Kopien warnen. Diese Erklärungen sind ähnlich der ‚Alle Rechte vorbehalten-‘ Vermerke, die man in gedruckten Büchern findet. Diese CD’s könnten das intellektuelle Eigentum eines Muslims oder Kafirs sein.

Meine Frage ist nun: Ist es erlaubt, Kopien solcher Software-Programme anzufertigen?

Antwort:
Es ist einer Person nicht erlaubt, Kopien von Software-Programmen anzufertigen, welche unter dem Schutz des Copyrights (Urheberrechts) stehen. Es sei denn, die Person erhält die ausdrückliche Erlaubnis vom Besitzer dieser Programme dazu. Der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte:

{المسلمون على شروطهم}

„Muslime sind an ihre Bedingungen gebunden." (At-Tirmidhi 1352 - Sahih Hadith laut Sheikh Albani)

Und: {لا يحل مال امرئ مسلم إلا بطيبة من نفسه}

„Der Besitz eines Muslims ist verboten (zu nehmen) es sei denn, (er gibt ihn) willentlich.“ (Ahmed ibn Hanbal, Musnad, Band 5, S. 73)

Und er (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte auch: {من سبق إلى مباح فهو أحق به}

„Wer immer eine erlaubte (mubah) Sache tut, die noch von niemandem anderen getan wurde, so gehört sie ihm.“ (Al-Bukhari, At-Tarikh al-Kabiir, Band 2, S. 62, Nr. 1690; Abu Dawud, Band 3, S. 453, Nr. 3071; at-Tabarani, Band 1, S. 280, Nr. 814; uvm.)

Dies bezieht sich auf jede Person, der diese Softwareprogramme gehören, sei dies ein Muslim oder ein nicht kämpfender Kafir, denn die Rechte eines nichtkämpfenden Muslims werden gleichermaßen respektiert wie die eines Kafirs.

Möge Allah uns den Erfolg geben. Mögen Frieden und Segen auf dem Gesandten Muhammed, seiner Familie und seinen Gefährten sein.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(Bakr Abu Zayd, Salih Al-Fawzan, `Abdul-`Aziz Al Al-Shaykh, `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz)

Fatawa al-Lajnah ad-Daima; Fatwa Nr. 18453