Frage:
Wenn ich eine wahre Begebenheit erzähle, ohne Namen zu erwähnen, wird dies als Ghibah (Lästern) angesehen?

Antwort:
Wenn es etwas schlechtes ist und es keine Hinweise darauf gibt, die beteiligte Person feststellen zu können, ist es keine Ghibah. Wenn es allerdings zu etwas Üblem führt, oder nur ein Vorwand für Verderben ist, dann ist es aus diesem Grund haram, auch wenn es keine Ghibah ist.

Und von Allah kommt der Erfolg. Mögen Heil und Segen auf unserem Propheten, seiner Familie und seinen Gefährten sein.

Das Ständige Komitee für islamische Forschung und Rechtsfragen
(Schuyuch: Abdul-Aziz ibn Baz, Abdul-Razzaq Afify, Abdullah ibn Ghudayyan)
Fataawa al-Lajnah Daa’imah, Elfte Frage der Fatwa Nr. 10896

Übersetzt von Seyyid Abu Abdillah