Frage:
Es gibt in einigen Läden ein Getränk mit dem Namen "Bier". Ist dies Alkohol, oder ist dieses Getränk zu trinken erlaubt?

Antwort:
Wenn man weiß, dass es Alkohol enthält, trinkt man es nicht. Wenn man nicht weiß, ob es Alkohol enthält, dann ist das Getränk grundsätzlich erlaubt.

Frage:
Reicht es, wenn auf der Flasche steht, dass es ohne Alkohol ist?

Antwort:
Wir gehen nach dem Offensichtlichen. Solange darauf steht, dass es ohne Alkohol ist und das Ministerium es erlaubt hat, gehen wir nach dem Offensichtlichen. Daher betrachten wir es als Alkoholfrei.


Schaykh Salih al-Fauzan, hafidhahullah

Aus einer Audioaufnahme des Shaykes

 




Frage:
Auf den Märkten (in Algerien) ist ein neues Getränk aufgetaucht, es heißt „Bier Gold“. Es soll frei von Alkohol sein. Tatsächlich sprechen Leute über dieses Getränk, die meisten fragen sich, ob es erlaubt ist oder nicht, und ob es verkauft werden darf.

Deshalb hoffen wir auf den Nutzen durch sie Schaikh Abu Abd al-Mu’iz, um uns diese Frage zu beantworten. Allah möge sie reichlich belohnen, schützen und ihnen ein langes Leben geben, damit Menschen von ihrem Wissen profitieren.

Antwort:
Alles Lob ist Allahs und mögen Friede und Segen auf dem, als Gnade für die Schöpfung gesandtem, seiner Familie und seinen Gefährten, bis zum jüngsten Tage sein.

Es ist bekannt, dass Wein verboten ist, weil er berauscht. Deshalb ist der Rausch der Grund für ein Verbot und jedes Verbot hängt von diesem Grund ab. Es muss gesagt werden, dass wenn Rausch existiert, dann existiert auch das Verbot (diesbezüglich); und wenn kein Rausch existiert, dann gibt es kein Verbot.

Fruchtsaft ist zum Beispiel erlaubt, bevor er gärt - wenn es gärt und dadurch berauschend wirkt, dann ist es verboten. Und wenn er zu Essig wird, dann wird er wieder erlaubt und das Verbot ist aufgehoben, da sich die Natur veränderte und es ja nicht mehr berauschend wirkt. Das Urteil zu allen berauschenden Getränken ist, dass sie verboten sind; (doch) andererseits sind sie erlaubt.

Das erwähnte Getränk steht unter demselben Urteil, das erwähnt wurde, (und) es ist nicht berauschend. Wenn es jedoch die Trinker beim Konsumieren berauscht, oder ein Muslim nach dem Trinken des Getränks verdächtigt würde, oder wenn jemand beim Trinken daran denkt, dass er Wein konsumieren würde, dann wird dieser Trank verboten, aufgrund der erwähnten Gründe.
Um den Muslim von allen Verdächtigungen zu entfernen, um ihn als Gläubig zu bezeichnen und um ihn von falschen Wünschen und schlechtem Einfluss auf sein Verhalten zu schützen (sollte man es meiden).

Schlussendlich entnehmen wir als Urteil, dass dieser Trank nicht verboten ist, weil er nicht zum Rausch führt. Aber er kann zeitweilig verboten werden, um Pfade zum Verbotenen zu durchtrennen, um Menschen als Gläubige zu sehen, um sie von Verdacht zu befreien und um die Seele vor satanischen Einflüsterungen zu schützen, damit sie nicht ins Netz und die Falle des Satans fallen. Und die Seele kann Schlechtes befehlen.

Das Wissen ist Allahs. Unser ewiges Gebet gebührt Allah, dem Herrn der Welten. Friede und Segen seien auf demjenigen, den Allah als Gnade für die Schöpfung sandte, auf seiner Familie, seinen Gefährten und seinen Brüdern bis zum jüngsten Tag.


Schaikh Abu 'Abdul-Muiz Muhammad Ali Farkus, hafidhahullah

Aus der offiziellen Webseite des Schaikes - Algier, 28 Jumada Ass-Saniya, 1418 H