Frage:

  • Ist es einer Frau erlaubt ein Tier zu schlachten?
  • Kann das Fleisch, des von ihr geschlachteten Tieres, gegessen werden?

Antwort:  

  • Es ist erlaubt, das Fleisch von einem Tier zu essen, welches ein Mann oder eine Frau islamisch schlachtet, bevor es stirbt, oder das von einer Frau geschlachtete Fleisch, auch wenn sie ihre Menstruation hat, denn diese befindet sich nicht in ihrer Hand.
  • Es ist erlaubt, das Fleisch eines Tieres zu essen, welches eine Frau islamisch schlachtet, bevor es stirbt, gemäß dem Konsens der Muslime.


Schaykh al-Islam Ibn Taymiyyah, rahimahullah

Al-Fataawa 35/234


Al-Bukhari (möge Allah ihm barmherzig sein) berichtete in seinem Sahih von `Ubayd-Allah von Nafi’, dass er (Nafi’) Ibn Ka`b Ibn Malik von seinem Vater sagen hörte, dass sie ihre Schafe am Berg Sala' in Madinah grasen ließen, und eine Sklavin bemerkte, dass eines der Schafe im Sterben lag. Sie nahm einen Stein und schlachtete es. Er sagte: „Esst nicht davon, bis ich den Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) darüber befragt habe oder ich schicke jemanden zu ihm, um ihn zu fragen.“ Und so fragte er den Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) oder schickte jemanden zu ihm, und dieser wies ihn an, davon zu essen.
'Ubayd-Allah erzählte: „Ich mochte die Tatsache, dass sie eine Sklavin war und sie es schlachtete.“

In seinem Kommentar zu diesem Hadith sagte Ibn Hijr (rahimahullah): „Das zeigt, dass es erlaubt ist, von dem Fleisch zu essen, welches eine Frau geschlachtet hat, sei sie eine freie Frau oder eine Sklavin, alt oder jung, muslimisch oder von den Leuten der Schrift (d.h. jüdisch oder christlich), im Zustand der (rituellen) Reinheit oder nicht, denn der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) wies sie an, von dem von ihr geschlachteten Fleisch zu essen, und er fragte nicht nach weiteren Details.“