Es gibt nichts im Islam, das anzeigt, dass die Ehefrau verpflichtet wäre, ihrer Schwiegermutter zu helfen, es sei denn innerhalb der Schranken der guten Behandlung und so viel, wie sie in der Lage ist zu tun, aus Freundlichkeit gegenüber ihrem Ehemann und aus Respekt ihren Pflichten gegenüber ihm.


Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah, 19/264, 265

Das ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen