Frage:

  • Ein Mann heiratete eine Frau und sie hatten Töchter zusammen, bevor er sich von ihr schied. Dann heiratete die Frau neu und bekam wieder Töchter von ihrem zweiten Ehemann. Müssen die Töchter des zweiten Ehemannes Hijab vor dem Exmann ihrer Mutter tragen?
  • Ist es dem Exmann erlaubt, eine dieser Töchter zu heiraten?

Antwort:
Einem Mann, welcher die Ehe mit einer Frau vollzogen hat, ist es verboten, jemals irgendwelche ihrer Töchter oder Enkeltöchter zu heiraten, seien diese von ihrem Exmann oder ihrem derzeitigen Ehemann.

Allah sagt (sinngemäß): „Verboten (zu heiraten) sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Tanten väterlicherseits, eure Tanten mütterlicherseits, die Nichten, eure Nährmütter, die euch gestillt haben, eure Milchschwestern, die Mütter eurer Frauen, eure Stieftöchter, die sich im Schoß eurer Familie befinden von euren Frauen, diejenigen denen ihr beigewohnt habt [1] (Surah An-Nisaa', 4:23)

Der Stiefvater ist demnach ein Mahram für die Töchter der Ehefrau, mit der er die Ehe vollzogen hat. Deshalb müssen die Stieftöchter keinen Hijab vor ihrem Stiefvater tragen.

Möge Allah uns Erfolg geben. Mögen der Frieden und Segen Allahs auf dem Propheten, seiner Familie und seinen Gefährten sein.

 

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsurteile
(`Abdullah ibn Qa‘ud, `Abdul-Razzaq `Afify, `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz)

Die erste Frage der Fatwa Nr. 2012

 

Anmerkung:
[1] Die vollständige Ayah lautet:
 

{حُرِّمَتْ عَلَيْكُمْ أُمَّهَاتُكُمْ وَبَنَاتُكُمْ وَأَخَوَاتُكُمْ وَعَمَّاتُكُمْ وَخَالَاتُكُمْ وَبَنَاتُ الْأَخِ وَبَنَاتُ الْأُخْتِ وَأُمَّهَاتُكُمُ اللَّاتِي أَرْضَعْنَكُمْ وَأَخَوَاتُكُم مِّنَ الرَّضَاعَةِ وَأُمَّهَاتُ نِسَائِكُمْ وَرَبَائِبُكُمُ اللَّاتِي فِي حُجُورِكُم مِّن نِّسَائِكُمُ اللَّاتِي دَخَلْتُم بِهِنَّ فَإِن لَّمْ تَكُونُوا دَخَلْتُم بِهِنَّ فَلَا جُنَاحَ عَلَيْكُمْ وَحَلَائِلُ أَبْنَائِكُمُ الَّذِينَ مِنْ أَصْلَابِكُمْ وَأَن تَجْمَعُوا بَيْنَ الْأُخْتَيْنِ إِلَّا مَا قَدْ سَلَفَ ۗ إِنَّ اللَّـهَ كَانَ غَفُورًا رَّحِيمًا}

„Verboten (zu heiraten) sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Tanten väterlicherseits, eure Tanten mütterlicherseits, die Nichten, eure Nährmütter, die euch gestillt haben, eure Milchschwestern, die Mütter eurer Frauen, eure Stieftöchter, die sich im Schoß eurer Familie befinden von euren Frauen, diejenigen denen ihr beigewohnt habt, - wenn ihr ihnen jedoch nicht beigewohnt habt, so ist es keine Sünde für euch (, deren Töchter zu heiraten) - und (verboten zu heiraten sind euch) die Ehefrauen eurer Söhne, die aus euren Lenden (hervorgegangen) sind, und (verboten ist es euch,) dass ihr zwei Schwestern zusammen (zur Frau) nehmt, außer dem, was bereits geschehen ist. Gewiss, Allah ist Allvergebend und Barmherzig.“ (Surah An-Nisa, Ayah 23)

Der Stiefvater bleibt Zeit seines Lebens Mahram für seine Stieftöchter, und darf sie niemals heiraten, auch nicht nach einer Scheidung von seiner Ehefrau.



Stiefeltern sind Mahaarim für Stiefkinder

Frage:
Meine Mutter war mit einem anderen Mann verheiratet, bevor sie meinen Vater heiratete. Ihr erster Mann war vor ihr auch schon verheiratet gewesen und hatte einen Sohn, welcher verheiratet war und Kinder hatte. Ist meine Mutter Mahramah für die Söhne ihres Stiefsohnes? Möge Allah Sie belohnen!

Antwort:
Die Kinder deines Stiefvaters, welche nicht die Kinder deiner Mutter sind, sind Mahaarim für deine Mutter und ebenso sind dies ihre Stiefenkelkinder, unabhängig davon ob sie vor oder nach der Heirat mit deiner Mutter geboren wurden.

Möge Allah uns Erfolg geben. Mögen der Frieden und Segen Allahs auf dem Propheten, seiner Familie und seinen Gefährten sein.

 

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsurteile
(`Abdullah ibn Qa‘ud, `Abdul-Razzaq `Afify, `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz)

Die fünfte Frage von Fatwa Nr. 8084