Frage:
Frauen gehen mit ihren Ehemännern oder Vätern zu Stränden. Sie gehen zwar nicht ins Wasser aber sie sehen halbnackte Männer und Frauen vor sich. Werden ihre männlichen Verwandten, d.h. Vater, Ehemann usw. als Dayyuuth angesehen?

Antwort:
Wenn die Strände so sind, wie von dir beschrieben, dann ist es dem Muslim nicht erlaubt, dort hinzugehen, sei dies der Mann oder die Frau und sei es, dass ein Mahram für die Frauen anwesend ist oder nicht und ob sie ins Wasser gehen oder nicht. Dies sind Orte der Versuchung und vernichtenden Taten. Diejenigen, die dort hingehen, sehen mit Sicherheit die ‘Aurah der Menschen, was gegen das Gesetz Allahs geht, oder sie vermischen sich mit Frauen ohne ihre Mahaarim und andere Skandale.
Wer oft zu solchen Stränden geht, tötet die gesunde Eifersucht (Ghirah) in sich ab und macht das Munkar für sich anziehend. Wer sich dagegen von solchen Orten fernhält, garantiert für sich Sicherheit und er bewahrt auf diese Weise seine Keuschheit und Ehre.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(`Abdullah ibn Ghudayyan,`Abdul-Razzaq `Afify, `Abdul-`Aziz Bin Baz)

alifta.net> Gruppe 1> Band 26: Verschiedene Fatwas 3> Handeln> Frauen, die zu Stränden gehen> Zweite Frage der Fatwa Nr. 9346; Band 26, Seite 297

 
Anmerkung: siehe auch: Das Schwimmen für Frauen