Frage:
Jemand aus Ägypten fragt über das Urteil zum Boxen [1], zum Stierkampf und dem Freistilringen im Islam!

Antwort:
Das Boxen und der Stierkampf gehören wegen dem großen Schaden und der Gefahr, die dabei involviert ist, zu den verbotenen Dingen. Überdies beinhaltet der Stierkampf das Quälen dieser Tiere. Die Islamische Fiqh-Akademie, eine Tochtergesellschaft der Muslim Welt Liga, hat ein Urteil erlassen, welches das Boxen und den Stierkampf aus den angegebenen Gründen verbietet. Folgend ist der Text:

„Der Dritte Erlass: Zur Angelegenheit des Boxens und des Stierkampfes
Gepriesen sei Allah, allein. Mögen der Frieden und Segen auf dem letzten Propheten Muhammed, seiner Familie und seinen Gefährten sein.

Die Islamische Fiqh-Akademie der Muslim Welt Liga in ihrer zehnten Sitzung, die in Makkah Al-Mukarramah während der Zeit von (Samstag. Safar 24, 1408 A.H./ 17.Oktober, 1987 A.D. bis Mittwoch, Safar 28, 1408 A.H/ 21 Okt., 1987 A.D.) abgehalten wurde, untersuchte den gesetzlichen Beschluss bezüglich dem Boxen, wie es in manchen fremden Ländern praktiziert wird, als auch den Stierkampf als erlaubte Sportarten.

Die Akademie untersuchte und diskutierte alle Aspekte dieser Angelegenheit und zog das Resultat dieser Praktiken, die als Sport eingestuft werden und im Fernsehen in Islamischen und Nichtislamischen Ländern ausgestrahlt werden, in Erwägung. Nachdem sie sich die Studien anschauten, die der Akademie in seiner früheren Sitzung von kompetenten Ärzten eingereicht wurden, und die Information, die sie durch einige Statistiken erhielten, die bezüglich dem, was in der Welt passiert war, als Resultat der Praxis des Boxens und den tragischen Geschehnissen, die daraus entstanden und die im Fernsehen dazu gezeigt wurden, beschloss der Gemeinderat der Akademie das Folgende:

[...]

Drittens: Der Stierkampf
Was den Stierkampf betrifft, der in manchen Ländern als Tradition gilt, in denen Stiere durch einen geschulten Matador getötet werden, indem er dazu einige Waffen benutzt, so ist dies ebenso verboten, da es im Islam gesetzlich verboten ist, Tiere durch Quälerei und dem Benutzen scharfer Gegenstände, die in seinen Körper gestoßen werden, zu töten. Dies führt regelmäßig dazu, dass der Stier getötet wird, und dies ist ein brutaler Akt, der vom Islamischen Gesetz zurückgewiesen wird.
Der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:

{دخلت امرأة النار في هرة حبستها، فلا هي أطعمتها وسقتها إذ حبستها، ولا هي تركتها تأكل من خشاش الأرض}

„Eine Frau wurde wegen einer Katze ins Höllenfeuer geworfen, welche sie anband und nicht fütterte, und die sie nicht freiließ, damit sie sich von den Tieren der Erde selbst ernähren konnte.“ (Al-Bukhari, Sahih, Buch: المساقاة , Nr. 2365; Muslim, Sahih, Buch: As-Salaam, Nr. 2242; Al-Darimy, Sunan, Buch: Herzerweichende Überlieferungen, Nr. 2814)

Demzufolge, wenn das Einsperren von Katzen ein Grund dafür ist, am Jüngsten Tag ins Höllenfeuer geworfen zu werden, wie wird es dann erst im Falle eines Stieres sein, der zu Tode gefoltert wird, während man dazu Waffen benutzt?

Viertens: Förderung von Tierkämpfen

Der Rat deklariert auch das Verbot von Tierkämpfen, die in manchen Ländern stattfinden, wo das Kämpfen zwischen Tieren, wie Kamelen, Schafböcken, Hähnen und anderen gefördert wird, bis sie sich gegenseitig umbringen oder verwunden.

 

Islamische Fiqh-Akademie der Muslim Welt Liga
(Präsident des Akademie-Rates: `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz, `Abdullah `Abdur-rahman Al-Bassam, Mustafa Ahmad Al-Zarqa', Muhammad Rashid Raghib Qabbany, Prof. Ahmad Fahmy Abu Sinnah, Prof. Talal `Umar Bafaqih

Vizepräsident: Prof. `Abdullah `Umar Nasif, Muhammad ibn Jubayr, Salih ibn Fawzan ibn `Abdullah Al-Fawzan, Muhammad Mahmud Al-Sawwaf, Muhammad Al-Shadhely Al-Nayfar, Muhammad Al-Habib ibn Al-Khujah, Prof. Bakr `Abdullah Abu Zayd, Muhammad ibn `Abdullah ibn Sabil, Abul-Hasan `Aly Al-Husny Al-Nadawy, Abu-Bakr Jumy, Muhammad Salim ibn `Abdul-Wadud)

Alifta.net> Ibn Baaz Fatawa> Band 4> Urteil über Boxen, Stierkampf, und Freestyle Wrestling (Freistil Ringen); Band 4, Seite 411-414

 

[1] Zur Übersetzung der Antwort hierauf siehe: Urteil über Boxen und Freestyle Wrestling (Freistilringen)