Frage:
Darf ein Muslim ein Gerichtsverfahren vor einem Kuffar-Gericht anstreben?

Antwort:
Ein Muslim muss sein Bestes tun, um Gerichte der Kuffar zu vermeiden.
Wenn er jedoch keine andere Möglichkeit hat, darf er sie nutzen.


Schaikh Abdur-Rasaq al-Affifi, hafidhahullah

Fatwa Nr.: 1/166


 

Frage:
Assalamualaykum wa rahmatullahi wa barakatuhu

Bezüglich der Frage, die sie dem Fatwa-Komission gestellt haben, und zwar die Fatwa # 2151 mit dem Datum 6/6/1407:
In einem Land, in den Gerichten die es dort gibt, wird mit menschlichen Gesetzen gerichtet. Wobei nur die Möglichkeit besteht, durch dieses Gericht an seine eigenen Rechte zu kommen. Wird man zu einem Kafir, wenn man sich zu so einem Gericht wendet?

Antwort:
Wenn er verpflichtet ist dies zu machen, dann ist er kein Kafir; doch nur wenn es eine Pflicht ist und man seine Rechte nur durch diesen Weg erlangen kann. Er darf dadurch jedoch nichts erlangen wollen werden, was der Scharia entgegenspricht.

Möge Allah uns erflogreich für Sein Einverständnis machen. Assalamualaykum wa rahmatullahi wa barakatuhu.


Schaykh Abdul'Aziz Ibn Baz

Majmu‘u Fataawa wa Makalat Mutanawwia (23/214)


Frage:
Wenn Leute einen Disput haben, können sie dann zu den Kafir-Gerichten gehen, um ihr Recht zu fordern, welches sie sonst (auf einen anderen Weg) nicht erhalten würden?

Antwort:
Wenn man glaubt, dass das Gesetz (des Gerichts) bei dem man Klage erhebt, in dieser Klage dem Islam nicht zuwider handelt, dann ist es erlaubt. Wenn nicht, dann nicht.


Schaikh al-Albani, rahimahullah

Silsilah Huda wan-Nur - Nr. 624