Frage:

Wenn ich weiß, dass eine Person nach einem bestimmten Produkt sucht, wäre es dann erlaubt, dieses Produkt an sie zu verkaufen, obwohl ich es nicht besitze? Allerdings [sollte bekannt sein, dass] sobald ich das Geld von ihm erhalten habe, ich den Artikel auf dem Markt für einen günstigeren Preis kaufe, als ich ihn ihm verkauft habe. Wäre das also erlaubt? Wenn Sie das klären könnten, wäre ich sehr dankbar.

Antwort:

Das ist nicht erlaubt. Das Szenario für diesen Fall ist, dass ein Käufer zu einem Händler geht und sagt, ich möchte dieses und jenes Produkt, während der Händler es nicht besitzt. Der Händler verkauft es also an ihn, nimmt das Geld dafür und kauft es zu einem günstigeren Preis, als er es verkauft hat. Das hat überhaupt nichts mit Nasihah zu tun!

Dazu kommt die Frage, ob der Händler garantieren kann, dass sie das Produkt finden wird? Vielleicht hat der Warenbesitzer die Verfügbarkeit des Produkts im Vorfeld mit jemandem bestätigt, nur um später herauszufinden, dass er den Artikel bereits verkauft hat und ihn nicht mehr vorrätig hat [d.h. der Artikel ist ausverkauft]. Dies würde unweigerlich zu einer Auseinandersetzung zwischen Käufer und Händler führen.

Und eine Person könnte sagen: "Was ist mit dem Salam Handel (السلم, d.h. einer Vorauszahlung für ein später zu lieferndes Produkt)", das zur Zeit des Propheten (sallallahu alayhi wa sallam) üblich war? Und im Falle eines Salam würde ein Mann zu einem anderen kommen, der einen Garten besitzt, und sagen: "Hier sind tausend (Euro), und im Gegenzug gibst du mir nach einem Jahr Früchte von einem Baum, einer Pflanze oder Samen von einer Pflanze." Das ist erlaubt und wurde von den Sahabah praktiziert. Unser genannter Fall fällt jedoch nicht unter das Salam Handel (السلم). Unser Fall ist ein regulärer Kauf, ein Fall, in dem er annimmt, dass das Produkt bei einer bestimmten Person verfügbar ist und es später nicht findet. Was wäre das Ergebnis? Es würde zu einem Streit führen, wie zum Beispiel die Person sagen würde: "Gib mir, was du mir verkauft hast" und die Person antworten würde: "Ich habe es nicht gefunden".

Und selbst wenn seine Verfügbarkeit garantiert wäre, wie könnte er den Kunden täuschen?! Er verkauft es ihm für tausend, obwohl er es für achthundert gekauft hat. Dieses Geschäft ist nicht erlaubt, und es liegt an der Person, Allah azza wa jal zu fürchten, denn der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) hat dem Sahabah Hakiim ibn Hizaam (radiyallahu anh) verboten, das zu verkaufen, was er nicht besitzt.

Schaykh Muhammad bin Salih al-Uthaymin

Quelle: Audioaufnahme

Anmerkung zur Übersetzung: Zum besseren Verständnis wurde "Person" mit "Händler" und "Verkäufer" ersetzt.


Die Wichtigkeit der Sicherstellung des Warenerhalts vor dem Weiterverkauf

{حَدَّثَنَا ابْنِ عَبَّاسٍ ، أَنّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ: نَهَى أَنْ يَبِيعَ الرَّجُلُ طَعَامًا حَتَّى يَسْتَوْفِيَهُ}

Es wurde von Ibn ‘Abbas (radiya-llahu 'anhu) berichtet, dass der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) es „verbot Lebensmittel (weiter) zu verkaufen, bevor sie vollständig erhalten wurden.” [Teil des Hadithes; Überliefert von al-Bukhaari, Nr. 2132 und Muslim, Nr. 1525]

Es wurde von Hakiim ibn Hizaam (radiya-llahu 'anhu) berichtet, dass er sagte:

{أَتَيْتُ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ ، فَقُلْتُ : يَأْتِينِي الرَّجُلُ يَسْأَلُنِي مِنْ الْبَيْعِ مَا لَيْسَ عِنْدِي ، أَبْتَاعُ لَهُ مِنْ السُّوقِ ثُمَّ أَبِيعُهُ ؟ قَالَ: "لَا تَبِعْ مَا لَيْسَ عِنْدَكَ"}

„Ich kam zu dem Gesandten Allahs (sallallahu 'alayhi wa sallam) und sagte: ‘Ein Mann kam zu mir, um etwas zu kaufen, das ich nicht besitze; sollte ich es für ihn aus dem Markt kaufen und es ihm dann verkaufen? Er sagte: „Verkaufe nicht, was du nicht besitzt."

[Berichtet von at-Tirmidhi, 1232; ein-Nasaa'i, 4613; Abu Dawud, 3503, Ibn Majah, 2187, Ahmad, 14887. Als sahīh eingestuft von al-Albani in Irwa 'al-Ghaliil, Nr. 1292.]

Es wurde von 'Amr bin Schu'aib berichtet, dass er sagte: Der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:

{ لاَ يَحِلُّ ... بَيْعُ مَا لَيْسَ عِنْدَكَ، وَلاَ رِبْحُ مَا لَمْ يُضْمَنْ }

"Es ist nicht erlaubt, etwas zu verkaufen, ..., das nicht in deinem Besitz ist, noch Gewinn mit dem zu machen, das nicht sichergestellt ist ist." [Sahih Ibn Majah Nr. 1234]

Imam Abdul-Aziz Ibn Baz erklärte diesen Hadith wie folgt:

"noch Gewinn mit dem zu machen, was nicht sichergestellt ist": Das, was nicht in deiner Garantie ist, darin sollst du keinen Gewinn machen. Zum Beispiel, der Verkauf von etwas, das du noch nicht erhalten hast. Wenn dir gesagt wird, dass du das Kapital nehmen kannst, ist das in Ordnung. Aber es mit einem Aufschlag zu verkaufen, nein; denn es ist nicht in deiner Garantie, bis du es erhalten hast. Etwas, das nicht in deiner Garantie ist, darfst du nicht verkaufen, oder Essen beim Verkäufer, das du noch nicht erhalten hast, verkaufe es nicht. ...

Deshalb wurde gesagt: "Verkaufe nicht, was du nicht besitzt." Wenn du Essen, Kleidung, Geschirr oder Tiere gekauft hast, verkaufe sie nicht weiter, bis du sie erhalten hast. Und deshalb heißt es im Hadith von Zaid bin Thabit:

{فإن رسول الله صلى الله عليه وسلم نهى أن تباع السلع حيث تبتاع، حتى يحوزها التجار إلى رحالهم}

"Der Prophet Muhammad (sallallahu alayhi wa sallam) verbot den Verkauf von Waren, bis die Händler sie in ihre Verkaufsplätze/Lager genommen haben." [Sunan Abi Davud Nr. 3499, von Imam al-Albani als hasan eingestuft]

Quelle: Scharh Bulugh al-Maram, Buch der Verkäufe (شروح الكتب شرح بلوغ المرام (الشرح الجديد) كتاب البيوع 3- من حديث:أن النبي ﷺ نهى عن بيع حبل الحبلى)

Übersetztung: Abu Davut Konyevi