Frage:
Darf man Zamzam-Wasser verkaufen?

Antwort:
Ibn Qudaamah (rahimahullah) sagte in ‚Al-Mughni‘ (4/215): „Bezüglich dem, was er an Wasser in einem Behälter auffängt, so nimmt er es auf diese Weise in seinen Besitz und dann hat er auch das Recht, es zu verkaufen, und es gibt hier keine Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten. Darauf basierend, wurde es in manchen Regionen zur Tradition, Wasser in Behältern zu verkaufen, ohne dass jemand dagegen einen Einwand hatte, und niemand hat das Recht, davon zu trinken oder Wudu’ zu verrichten und etwas davon zu nehmen, ohne die Erlaubnis seines Besitzers. Genauso verhält es sich, wenn er sich seiner eigenen Quelle oder einer öffentlichen Quelle nähert und davon Wasser in einem Eimer oder anderen Materialien auffängt; was immer er davon auffängt, wird zu seinem Eigentum und er kann es verkaufen, weil es zu seinem Besitz wurde, als er es in einem Behälter auffing.

Ahmad sagte: ‚Es ist verboten, Wasser zu verkaufen, welches sich noch in seinem Brunnen befindet und Wasser, welches noch in der Quelle fließt, aber es ist erlaubt, dieses Wasser an sich zu verkaufen oder die Quelle, und der Käufer hat dann das größere Recht über das Wasser.‘“


 

Shaikh Ibn Baaz (rahimahullah) sagte in „Majmuu‘ Fataawa Ibn Baaz“ (16/138): „Es ist nichts daran verkehrt, Zamzam-Wasser zu verkaufen oder es aus Makkah zu befördern.“