Der Hadith

Es wurde in Berufung auf die Mutter der Gläubigen, Umm Abdullah, A’ischa‘ (radiAllahu anha) berichtet: „Der Gesandte Allahs (sallallahu alaihi was sallam) sagt: ‚Wer auch immer etwas in diese unsere Sache einführt, was kein Teil davon war, wird es abgelehnt finden.‘“ (Berichtet von al-Bukhari und Muslim)

In einer Fassung bei Muslim, besagt der Hadith: „Wer eine Tat macht, die nicht zu unserer Sache gehört, wird es abgewiesen finden.“


Die Wichtigkeit des Hadith

Dieser Hadith gehört zu den wichtigsten Prinzipien des Islam. Wie der Hadith zeigt, sind Taten nach ihrer Absicht zu beurteilen, dieser Maßstab gilt für das Verborgene in den Taten. Ähnlich ist der Hadith der Maßstab für das Erkennbare der Taten. Jede Tat, die nicht für Allahs Angesicht verrichtet wurde, bringt keinen Lohn für den Täter.

Ähnlich, wenn eine Tat nicht im Einklang mit dem Befehl Allahs und des Gesandten Allahs ist, so wird sie ebenso Fruchtlos bleiben und wird so zum Täter zurückkehren. Dieser Punkt wird auch im Hadith von Irbad bin Sariyah erwähnt, der berichtet, dass der Prophet (sallallahu alaihi was sallam) sagte: „Wer von euch lange nach mir lebt, wird viele Meinungsverschiedenheiten sehen, haltet euch meine Sunnah und die Sunnah der rechtgeleiteten Kalifen. Wer nach mir ist, beiß darauf mit deinen Backenzähnen und halte dich von Neueingeführten fern, denn wahrlich, jedes Neueingeführte ist eine Neuerung und jede Neuerung ist Verirrung.“

Der Prophet (sallallahu alaihi was sallam) sagte in seinen Predigten: „Wahrlich, die wahrste Rede ist das Buch Allahs, und die beste Leitung ist die Leitung von Muhammad (sallallahu alaihi was sallam) und das schlimmste aller Dinge sind die neuen von ihnen.“

Wir verlegen die Diskussion der Neuerungen, bis der Hadith von Irbad es beschreibt. Hier sollte wir diskutieren wie solche Dinge, die nicht im Einklang mit dem Befehl des Gesetzgebers (Allah), sind.


Kommentar des Hadith

Die wörtliche Bedeutung des Hadith besagt, dass jede Tat, die nicht im Einklang mit Allahs Sache ist, abgelehnt wird. Deshalb besagt die Bedeutung, dass jede Tat, die Im Einklang mit Allahs Sache ist, akzeptiert wird.

Die Definition der Sache ist in diesem Zusammenhang, Seine Religion und die Scharia‘. Jede Tat, die außerhalb der Gesetzgebung Allahs ist, oder nicht im Einklang mit ihr ist, ist zurückzuweisen.

„nicht im Einklang mit unserer Sache.“

Dies besagt, dass die Taten im Einklang mit der Scharia‘ sein müssen, sie sollten nach ihren Regeln und Verboten geurteilt werden. Jede Tat, die im Einklang mit diesen Regeln ist, wird akzeptiert und alle Taten außerhalb dieser Regeln, werden abgewiesen.


Klassifizierung der Taten

Taten fallen in zwei Kategorien: Taten der Anbetung und der Transaktion.

Was die Taten der Anbetung betrifft, welche sich auch immer außerhalb der Regelungen von Allah und Seinem Gesandten befinden, werden abgewiesen und der Täter fällt unter die Worte Allahs: „Haben sie Nebengötter, die ihnen eine Glaubenslehre vorgeschrieben haben, die Allah nicht verordnet hat?“ (42:21)

Deshalb, wer Allah versucht näher zu kommen, durch Taten die Allah und Sein Gesandter nicht befohlen haben, dessen Taten werden wertlos und zu ihm zurückgeworfen. Das ist gleich denen, die am Hause Allahs klatschten und pfiffen oder wie diejenigen, die Allah durch Musik hören, tanzen usw. anbeten wollen. Dies sind Formen der Neuerungen, die in ihrer Gesamtheit nicht von Allah und Seinem Propheten befohlen wurden, um Allah dadurch anzubeten.

Nicht alle Wege, durch die man versucht Allah näher zu kommen, werden unbedingt als Taten der Anbetung angesehen. Der Prophet (sallallahu alaihi was sallam) sah einen Mann in der Sonne stehen, also fragte er über ihn. Es wurde ihm berichtet, dass der Mann einen Schwur zum Stehen leistete, nie sitzen und nicht in den Schatten gehen will und dabei fasten (will).
Der Prophet (sallallahu alaihi was sallam) befahl ihm zu sitzen, in den Schatten zu gehen und sein Fasten zu komplettieren. Der Prophet (sallallahu alaihi was sallam) machte sein Stehen und Ausharren in der Sonne nicht zu Taten der Anbetung, welche er aufgrund seines Schwurs vollenden solle.

Obwohl „Stehen“ in anderem Zusammenhang zur Anbetung zählt, wie im Gebet, dem Ruf zum Gebet und zum Bitten am Tage von ´Arafat und das Ausharren in der Sonne gehört zum Pilgern.
Dies beinhaltet dass das, was in manchen Situationen zur Anbetung gehört, nicht in allen Situationen Anbetung ist. Vielmehr müssen alle Taten der Anbetung dem Folgen, was in der Scharia‘, in richtiger Weise, beschrieben wird.

Wenn derjenige der eine Tat der Anbetung, die im Urzustand beschrieben wurde und zu den Taten der Anbetung zählt, vollzieht und dann etwas dazu macht, was nicht dazu gehört oder etwas hinweg nimmt, was dazu gehört, so ist es auch gegen die Scharia‘, in dem Ausmaß wie er (etwas) dazu macht oder hinweg nimmt.

Ist in diesem Falle seine Tat im gesamten abzulehnen, oder nicht?
In diesem Fall, ist nicht seine gesamte Tat abzulehnen und nicht seine gesamte Tat anzunehmen, man muss es im Detail betrachten. Wenn das was nicht erfüllt wurde zu den Pfeilern der Tat, oder zu den Bedingungen der Tat gehört, welche die Ungültigkeit einer Tat der Scharia‘ nach notwendig macht, dann wird sie ungültig.

Aber wenn jemand etwas verlässt, was nicht zur Bedingung einer Tat gehört, wie jemand, der das Gebet in der Gemeinschaft verlässt, obwohl ihm empfohlen wurde in der Gemeinschaft zu beten, so wird nicht seine gesamte Tat abgelehnt, aber sie ist unzureichend.

Wenn er etwas zur vorgeschriebenen Tat hinzufügt, was nicht dazu gehört, so wird seine Tat abgelehnt, d.h. es ist keine Tat der Anbetung und er kriegt keine Belohnung dafür. Manchmal wird die Tat von ihrem Urzustand entfernt, sodass sie abgelehnt wird. Zum Beispiel: Wenn jemand ein Rak’ah willentlich dazu macht.

Manchmal wird sie nicht ungültig und führt nicht dazu, dass sie abgelehnt wird, wie jemand, der seine Körperteile viermal wäscht, oder den gesamten Tag und die gesamte Nacht fastet.

Bezüglich der Transaktionen, solche wie Verträge brechen usw:
Was auch immer die Religion ändert ist in der Scharia‘ verboten, wenn man die Strafe für den Unzüchtigen als Geldstrafe festlegt usw. und dies wird vom Kern abgelehnt. Um diesen Punkt klarzustellen, sagte der Gesandte Allahs (sallallahu alaihi was sallam), als jemand ihn fragte: „Mein Sohn unterdrückte den und den und er beging Unzucht, also nahm ich ihm als Strafe 100 Schafe und einen Sklaven.“
Der Prophet (sallallahu alaihi was sallam) sagte: „Die 100 Schafe und den Sklaven sollst du ihm zurückgeben und er soll 100 mal gepeitscht werden und ein Jahr vertrieben werden.“ (Aufgezeichnet von al-Bukhari in Kitab asch-Schurut Nr. 2724, 2725, auch bei Muslim in Kitab al-Hudud 1698/25)


Imam Ibn Radjab, rahimahullah

Auszug aus Djami al-Ulum wal-Hikam