Der Prophet sallallahu alaihi wa sallam sagte: „Es ist einem Muslim nicht erlaubt, seinen Bruder mehr als drei Tage zu meiden, indem sie sich beide voneinander abwenden, wenn sie sich treffen. Der bessere von ihnen ist derjenige, der den anderen zuerst grüßt.“ (Bukhari, Muslim)

Scheikh Uthaymin kommentierte:
Man darf eine Person bis zu drei Tagen boykottieren, wenn ein Nutzen darin liegt. Und man kann sie für weitere Tage boykottieren, wenn man sieht, dass sie auf ihre Sünden beharrt und sie nicht bereut und wenn das Boykottieren dieser Person zur Folge hätte, dass die Person ihre Sünden bereut.

Dies ist der Grund, warum es richtig ist zu sagen, dass es erlaubt ist eine Person bis zu drei Tagen zu boykottieren und was darüber hinausgeht, sollte von den Vor- und Nachteilen abhängig gemacht werden. Wenn es Nutzen bringen würde, dann ja, andernfalls nein. Selbst wenn die Person die Sünde öffentlich macht und das Boykottieren keine (positiven) Effekte bei der Person hervorbringen würde – in diesem Fall boykottiert man nicht. [1]


Scheikh Uthaymin, rahimahullah

Scharh Riyaadh al-Saalihin (2/540)

 

[1] Die Basis dafür, eine Person für länger als drei Tage boykottieren zu dürfen, finden wir in der Geschichte von Ka'b ibn Malik und seinen zwei Gefährten, die von der Gesellschaft (und vom Propheten sallAllahu alaihi wa sallam) für einen Monat oder mehr boykottiert wurden.