Berühren und Rezitieren des Quran ohne Wudu oder in Janabah

Frage:

  • Darf man den Quran (Mushaf) ohne Wudu berühren oder rezitieren?
  • Wie verhält es sich im Zustand der Janaabah?

Antwort:

  • Dem Muslim ist es nicht erlaubt, den Mushaf zu berühren, wenn er keine Wudu hat gemäß der Mehrheit der Leute des Wissens. Dies entspricht der Ansicht der vier Imaame (radiya-llahu ‘anhum) und es geht auch aus den Fataawaa der Sahaba des Propheten (sallallaahu alayhi wa sallam) hervor. Ein sahiih Hadiith darüber wurde von `Amr ibn Hazm (radiya-llahu ‘anhu) überliefert, in dem bestätigt wird, dass der Prophet (sallallaahu alayhi wa sallam) an die Leute im Jemen schrieb:

{أنْ لاَ يَمَسَّ القرآن إلا طاهر}

„Niemand soll den Qur’aan berühren, außer denjenigen, die im Zustand der (rituellen) Reinheit sind.” [1]

Dieser Hadiith ist Jayyid mit einer Anzahl verschiedener Isnaad, die ihn stärken. Deshalb ist bekannt, dass es nicht gestattet ist, den Mushaf zu berühren außer im Zustand der rituellen Reinheit sowohl von großer als auch kleiner Unreinheit. Dasselbe gilt, wenn er nur von einem Platz an den anderen gelegt wird und derjenige, der ihn trägt, nicht taahir (rituell rein) ist. Doch wenn er es mit etwas dazwischen berührt oder trägt, wie z.B. mit einem Tuch, dann ist es in Ordnung. Wenn er es aber direkt berührt und er ist nicht taahir, dann ist es nicht erlaubt entsprechend der sicheren Meinung der Mehrheit der Leute des Wissens, aus dem oben genannten Grund.

  • Die Rezitation ist auch ohne Wudu für ihn erlaubt, wenn er aus dem Gedächtnis rezitiert, oder er liest, wenn der Qur’aan von jemand anderem gehalten wird, der ihn darum bittet, ihn zu korrigieren und zu verbessern.
  • Wer aber Junub ist, soll den Qur’aan nicht rezitieren, denn es wurde vom Propheten (sallallaahu alayhi wa sallam) überliefert, dass ihn nichts davon abhielt, den Qur’aan zu rezitieren, außer Janaabah. Ahmad berichtete mit einer Sahih-Isnaad von `Ali (radiya-llahu ‘anhu), dass der Prophet (sallallaahu alayhi wa sallam) vom Abort kam und etwas aus dem Qur’aan rezitierte. Er sagte:

{هذا لمن ليس بجنب. أما الجنب فلا، ولا آية.}

„Dies ist für denjenigen, der nicht Junub ist. Aber für den, der Junub ist nicht, keine Aayah.“

Der Punkt ist, dass derjenige in Janaabah, den Qur’aan weder vom Mushaf ablesen noch aus dem Gedächtnis rezitieren darf, bis er Ghusl genommen hat. Derjenige aber, der rituell unrein im Sinne der kleinen Unreinheit (d.h. ohne Wudu) und nicht Junub ist, kann den Qur’aan aus dem Gedächtnis rezitieren, ohne den Mushaf zu berühren.


Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah

Fataawaa asch-Schaykh ibn Baz 10/150

 

[1] Anmerkung: Maalik, 468; Ibn Hibbaan, 793; Al-Bayhaqii, 1/87; Als sahih von Al-Albani in ‚Irwaa’ al-Ghaliil‘, 1/158 eingestuft.

Al-Haafith Ibn Hajar sagte: „Der Hadith wurde als sahih von einer Reihe von Imamen eingestuft, bezüglich seines Isnads und bezüglich dessen, dass er ein weit herumgereichter Hadith ist.“

Ash-Schaafa‘i sagte in seinem ‚Risaalah‘: „Sie akzeptierten diesen Hadith nicht, bis bewiesen wurde, dass es der Brief des Gesandten Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) war.“

Ibn ‘Abd al-Barr sagte: „Dies ist ein Brief, der den Gelehrten der Siirah gut bekannt ist und sein Inhalt ist den Gelehrten gut bekannt. Er ist so bekannt, dass es keinen Bedarf für einen Isnaad gibt, weil er wie ein Mutawaatir-bericht (Hadith, der von so vielen überliefert wurde, dass es unmöglich ist, dass sie sich auf eine Lüge geeinigt haben) ist, deshalb haben die Menschen davon Kenntnis und haben ihn akzeptiert.“ (At-Talkhiis al-Habiir, 4/17)


Rezitieren des Qur’aan ohne Wudu

Schaykh ibn Baz sagte (10/150): Wenn eine Person ihre Wudu‘ verloren hat, dann ist es ihr erlaubt, den Qur’aan auswendig zu rezitieren, wegen der generellen Bedeutung der Beweise. [...] Es ist besser, und mustahabb, Wudu’ vor dem Rezitieren des Qur’aan zu verrichten, weil der Qur’aan das Wort Allahs ist. Deshalb ist es besser, Wudu‘ vor dem Lesen desgleichen zu verrichten, als Zeichen des Respekts.


Berühren des Mushaf/den nichtbedruckten Stellen darin/seines Umschlags, ohne Wudu

Schaykh ibn Baz sagte (10/150): "[...] das Berühren des Mushafs ist nicht erlaubt, es sei denn mit Wudu’, weil Allah (ta’aalaa) sagt:

{لَّا يَمَسُّهُ إِلَّا الْمُطَهَّرُونَ}

“das nur diejenigen berühren (dürfen), die vollkommen gereinigt sind” (Surah Al-Waaqi’ah 56:79)"


In ‚Al-Mawsu‘ah al-Fiqhiyyah‘ (38/7) heißt es: „Die Mehrheit der Hanafi-, Maaliki- und Schaafa’i-Fuqahaa’ sind der Ansicht dass es demjenigen, welcher nicht im Zustand der Tahaarah (rituellen Reinheit) ist, nicht erlaubt ist, den Umschlag des Mushaf, welcher mit ihm verbunden ist, zu berühren. Ebenso nicht den Rand der Mushaf-Seiten, auf denen nichts geschrieben steht oder die Stellen zwischen den Zeilen oder die leeren Seiten, auf denen nichts geschrieben steht. Dies ist so, weil sie Teil der Seite sind, auf denen der Qur’aan geschrieben ist; deshalb fallen sie unter das Urteil des Qur’aan.
Manche der Hanafis und Schaafa‘is sind der Ansicht, dass dies jedoch erlaubt ist.“

In ‚Kaschschaaf al-Qinaa‘‘ (1/135) heißt es: „Derjenige, welcher im Zustand der rituellen Unreinheit {للمحدث} ist, kann den Mushaf in seiner Tasche oder Umschlag tragen, ohne ihn zu berühren, weil sich das Verbot nur auf die Berührung bezieht. Das Tragen davon ist nicht das Gleiche wie das Berühren und man darf ihn anschauen und die Seiten wenden mit der Ecke des Ärmels oder mit einem Stab oder dergleichen, wie mit einem Stück Tuch, weil man ihn dann nicht berührt. Und man kann den Mushaf mit einer Barriere berühren, wegen dem, was oben bestätigt wurde.“


Frage:
Wie verhält es sich mit dem Berühren des heiligen Quran im Zustand der Unreinheit?

Antwort:
Er (der Quran) sollte in etwas wie Kleidung oder Ähnlichem eingehüllt getragen werden, sei es abgegrenzt zu ihm (der Person) oder nicht.


Schaykh al-Islam ibn Taymiyyah, rahimahullah

Fataawaa an-Nisaa'i