{عَنْ عَائِشَة قَالَتْ: كانَ النّبىُّ يَقْرَأ الْقرْآنَ وَرَأْسُهُ فى حَجْرِى وَأَنا حائِضٌ}

ischa sagte: „Der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) rezitierte den Qur‘an und sein Kopf lag auf meinen Schoß. Und ich war menstruierend.“ (Al-Bukhari, Nr. 7549; Muslim, Nr. 301)

Imam An-Nawawi sagte in ‚Scharh Sahih-Muslim‘: „Dies zeigt an, dass es zulässig ist, den Quran im Liegen zu lesen.“


Frage:
Darf ich während ich auf dem Bett liege und mich zum Schlafen bereit mache den Quran rezitieren?

Antwort:
Ja, es ist erlaubt, den Quran im Liegen zu lesen, es sei denn, wenn man sich im Junub-zustand befindet, in welchem Fall man den Quran solange nicht rezitieren (sowie berühren darf) darf, bis man Ghusl verrichtet hat.


Schaikh Salih ibn al-Utheymin, rahimahullah

Fataawa Islamiyyah, Band 7


„Es liegt nichts Falsches daran, den Quran im Liegen zu lesen, egal ob man dabei im Bett liegt oder auf dem Boden. Daran ist nichts Falsches. Eine Person darf den Quran in beliebiger Position rezitieren, sei es stehend, sitzend oder liegend, und egal ob er Wudu hat oder sich in kleiner (ritueller) Unreinheit befindet, während er aus seinem Gedächtnis rezitiert. Wenn er jedoch vom Mushaf liest, so ist es für denjenigen, der keine Wudu hat, nicht erlaubt den Mushaf zu berühren bis er die Wudu vollzogen hat.“

 

Schaykh Saalih al-Fawzaan, hafidhahullah

Al-Muntaqa min Fataawah al-Fawzaan