Frage:
Ist es für jemanden, der dazu qualifiziert ist, erlaubt, Ijtihad in einer bestimmten Madhhab (Rechtsschule) zu machen, um die seinem Madhhab widersprechende Aussage anzunehmen, wenn ihm klar wird, dass die Beweise, welche sie unterstützen, im Widerspruch zu seinem Imam (seiner Madhhab) stehen?
 
Antwort:
Ja, ist es. Denn das Ziel ist das Befolgen der Beweise, entweder innerhalb deiner oder einer anderen Madhhab, der vier Madhaahib. Und das ist es, worauf die Gelehrten von diesem Land (Saudi-Arabien) von der Ära des Schaykh Muhammad Ibn Abdulwahhab an sind. Sie nahmen von dem, was die Beweise unterstützen, auch wenn es im Widerspruch zu ihrer Madhhab stand.
 

Schaykh Salih Al-Fawzan, hafidhahullah

Aus einer Audioaufnahme des Schaykhes