Die Muslime sind der Ansicht, dass derjenige boykottiert werden sollte, dessen Abschweifungen offensichtlich sind; diejenigen, die ihre Bid'ah öffentlich machen und dazu aufrufen und zugleich öffentlich Sünden begehen. Wie auch immer, derjenige, der seine Sünden oder seine Bid'ah verbirgt und keine Blasphemie von sich gibt, sollte nicht boykottiert werden. Nur derjenige, der zu seiner Bid'ah aufruft, sollte boykottiert werden, weil Boykott eine Art Bestrafung für ihn ist.


Schaikh al-Islam ibn Taymiyyah, rahimahullah

Majmuu' al-Fataawaa (24/174-175)