Das Befolgen des Gesandten Allahs (sallAllahu alayhi wa sallam) wird nicht gültig sein, außer wenn die Tat den folgenden sechs Punkten entspricht:

1. Der Grund
Wenn der Mensch Allah, den Erhabenen, mit der Anbetung, welche nicht mit dem legitimen religiösen Grund verbunden ist, anbetet, wird diese Anbetungsform zu einer Erneuerung. Zum Beispiel kann man die Tat einiger Leuten betrachten, die die 27. Nacht des Monats Rajab mit einem speziellen Gebet empfangen, weil der Gesandte Allahs (sallAllahu alayhi wa sallam) in dieser Nacht zum Himmel hinaufgestiegen ist (al-Miraj). Das Nachtgebet an sich ist eine Anbetung und ist in der Scharia verankert. Sobald jedoch dieses Gebet mit diesem Grund verbunden wird, welcher nicht durch die Texte bestätigt worden ist, wird diese Tat zu einer Erneuerung.

2. Die Art und Weise/das Geschlecht
Es ist notwendig, dass die Anbetung der Art und Weise der Scharia entspricht. Wenn der Mensch eine Anbetung in einer Art ausführt, die nicht durch die Scharia legitimiert ist, dann wird diese nicht akzeptiert. Zum Beispiel: Der Mensch schlachtet an Id al-Adha (Opferfest) ein Pferd. Dies wird jedoch nicht gültig sein, da das geschlachtete Tier dem Geschlecht, welches durch die Scharia festgelegt wurde, widerspricht, denn die Opferung ist nur mit Kamelen, Kühen und Schafen erlaubt.

3. Die Menge/Anzahl
Zum Beispiel: Der Mensch möchte eine zusätzliche Rakah zum obligatorischen Gebet hinzufügen.

4. Die Form
Wenn der Mensch die rituelle Waschung (al-Wudu) mit den Beinen anfängt. Das Beispiel ist jedoch nicht ganz genau, da unter den Gelehrten eine Meinungsverschiedenheit bezüglich der Reihenfolge der Waschung herrscht.
Stattdessen kann man sagen, dass derjenige, welcher glaubt, diese Form der Waschung wäre besser, eine Erneuerung praktiziert, da es hier den Konsens gibt, dass die Einhaltung der Reihenfolge in der Waschung besser ist.

5. Der Zeitpunkt
Wenn der Mensch sich entschiedet, die Opferung in den ersten Tagen des Monats Zul-Hijjah zu vollziehen. Dies wird nicht gültig sein, da es dem Zeitpunkt, welcher durch die Scharia festgelegt wurde, widerspricht.

6. Der Ort
Wenn der Mensch sich dafür entscheidet, al-Itiqaf nicht in der Moschee zu verrichten, wird sein al-Itiqaf dadurch ungültig.
 
Deshalb wird die Anbetung solange ungültig sein, bis zwei Säulen erfüllt werden:
1. Die Aufrichtigkeit
2. Das Befolgen der Art und Weise des Gesandten Allahs (sallAllahu alayhi wa sallam)
Und das Befolgen verwirklicht sich nicht, außer es werden die genannten sechs Punkten eingehalten.


Schaik ibn Uthaymin, rahimahullah

Majmu Fataawa wa Rasail 185/5