Frage an Islam Fatwa:

Was ist das Urteil über Demonstrationen, ist dies islamisch?

Frage:

Was ist das Urteil über Demonstrationen und gehören diese zum Jihad im Wege Allahs?

Antwort:

Demonstrationen sind nutzlos. Sie sind ein Chaos. Was schadet es dem Feind, wenn die Menschen auf der Straße demonstrieren und ihre Stimmen erheben? Vielleicht erfreut es den Feind sogar und er nimmt an, dass er sie verletzt und geschädigt hat. Es erfreut den Feind.

Der Islam ist eine Religion der Gelassenheit und Ruhe. Eine Religion des Wissens. Es ist keine Religion des Chaos und des Zorns. Vielmehr ist es eine Religion, die nach Gelassenheit und Ruhe strebt und gleichzeitig nach dem Handeln von nützlichen und lobenswerten Taten.

Sei es den Muslimen zu unterstützen, für sie zu beten und sie mit Geld und Waffen zu versorgen. Dies wird (von Allah) belohnt. Und man sich in den Ländern einsetzt, dass diese die Ungerechtigkeit von ihnen entfernen. Und dass man in den Ländern, die Demokratie für sich behaupten, anfordert, dass diesen Muslimen ihr Recht und das Menschenrecht gegeben wird.

Jedoch ist bei ihnen nur der Ungläubige ein Mensch, wobei ein Muslim für sie kein Mensch ist. Vielmehr ist er ein Terrorist. Sie nennen Muslime Terroristen. Die einzige Person mit Rechten, ist ihrer Meinung nach ein Ungläubiger, daher müssen die Muslime bei solchen und anderen Geschehnissen der islamischen Methodik folgen.

Der Islam brachte keine Demonstrationen und Zorn, oder seine Stimmen zu erheben, Eigentum zu zerstören oder das Angreifen. All das gehört nicht zum Islam. Es nützt nichts und schadet den Muslimen. Es schadet ihrem Feind nicht. Vielmehr freut sich ihr Feind darüber und denkt, er habe sie beeinflussen und verärgern können.

Scheich Salih al-Fawzan

Quelle: Audioaufnahme, Übersetzer: Khawer Malik


Frage:

In letzter Zeit hat sich der Schrei des Takbir mit der Gemeinschaft während Demonstrationen/Kundgebungen {المظاهرات} und auch in den Moscheen weit verbreitet. Hat der Gesandte (sallaallahu alayhi wa sallam) solch eine Handlung tatsächlich untersagt?

Antwort:

Er (sallaallahu alayhi wa sallam) sagte:

{مَنْ أَحْدَثَ فِي أَمْرِنَا هَذَا مَا لَيْسَ مِنْهُ فَهُوَ رَدٌّ}

„Wer etwas in diese unsere Angelegenheit (den Islam) einführt, was nicht von ihr ist, dem wird es zurückgewiesen.“ Verzeichnet bei Bukhari und Muslim und von 'A`ischah (radiya-llahu anha) überliefert [1]. Und in einem anderen Wortlaut bei Muslim sagte er:

{مَنْ عَمِلَ عَمَلًا لَيْسَ عَلَيْهِ أَمْرُنَا فَهُوَ رَدٌّ.}

„Wer eine Tat ausführt, für die es keinen Befehl von uns gibt, dem wird sie zurückgewiesen.“ [2]

Es herrscht Übereinkunft bei den festgegründeten Leuten des Wissens und den vorzüglich frommen Imamen und deren Söhnen, den Studenten des Wissens, das Demonstrationen/Kundgebungen {المظاهرات}, eine neu eingeführte Angelegenheit (in der Religion) ist. Ebenso ist der Gemeinschafts-Takbir eine neu eingeführte Angelegenheit. Es gibt keinen Befehl des Propheten (sallaallahu alayhi wa sallam) bezüglich diesen Angelegenheiten.

Die Neuerung (Bid’ah) bringt (weitere) Neuerung mit sich. Der laute Schrei des Takbir ist ein Resultat der Demonstrationen/Kundgebungen und des Gemeinschafts-Takbirs und hat sich selbst bis in die Moscheen verbreitet. Und der Erzähler sprach die Wahrheit als er sagte:

{البدعة بريد الكفر.}

„Die Bid’ah (Neuerung) ist der Vorbote des Kufr (Unglaubens).“ Dies bedeutet nicht, dass Demonstrationen/Kundgebungen und der geschriene Gemeinschafts-Takbir Kufr sind, jedoch sage ich, dass die Bid’a das herbeiführt, was noch grösser ist. Das geht dann soweit, bis eine Person in Kufr fällt und somit von der Religion Allahs (‘azza wa jall) abfällt. Um ein Beispiel anzuführen, so kennen wir Männer, die an den Wissensrunden der Salafiyyah teilgenommen haben, und sie sind von den Ikhwan-ul-Muslimin (Muslimbruderschaft) und heute werden über sie Aussagen der Abtrünnigkeit und des Kufr an Allah (subhaanahu wa ta’aalaa) verbreitet. So sollen sich die Muslime vor der Bid’a (Neuerung in der Religion) bewahren, auch wenn diese von den Kleineren (Neuerungen) sind [3].

Schaykh Ubayd al-Jaabirii, hafidhahullaah

Quelle: Audioaufnahme


[1] Al-Bukhari, Sahih, Buch: Aussöhnung, Nr. 2697; Muslim, Sahih, Buch: Gerichtsbeschlüsse, Nr. 1718; Abu Dawud, Sunan, Buch: As-Sunnah, Nr. 4606; Ibn Majah, Sunan, Einleitung, Nr. 14; Ahmad, Musnad, Band 6, S. 256.
[2] Muslim, Sahih, Buch: Gerichtsbeschlüsse, Nr. 1718; Ahmad ibn Hanbal, Musnad, Band 6, S. 180;
[3] Anmerkung: Um – mit Allahs Erlaubnis - das richtige Verständnis hierzu zu erlangen, siehe: Erlaubte und verbotene Bidah (Neuerung)