Frage:
Ist es eine Bedingung  für denjenigen, welcher zu Allah, dem Gesegneten und Erhabenen, einladen will (Da’wa machen will), dass er eine Tazkiyah von den Leuten des Wissens benötigt?

Antwort:
Es ist für eine Person nicht erstrebenswert, dass sie fortfährt (die Menschen) zu unterrichten, außer wenn sie Wissen besitzt. Aber es ist nicht bindend, dass sie eine Tazkiyah hat; es ist nicht bindend, dass sie eine Tazkiyah hat. Doch wenn ihre Angelegenheit unbekannt ist und die Leute, während sie ihnen unbekannt ist nicht überzeugt von ihr sind und wünschen über sie zu erfahren, mithilfe bekannter Personen, jemandem, der etwas darüber Klarheit schaffendes bringt, dass er bereit (für die Da´wah) ist und man vom ihm profitieren kann ... ansonsten, wenn diese Person Fähigkeit und Grundwissen hat und es bei ihr nichts auszusetzen gibt, dann ist es erlaubt (dass sie Da’wah macht) auch wenn sie keine Tazkiyah hat. Und jeder, der etwas an Wissen besitzt, kann es vorlegen; der Gesandte (sallallahu alayhi wa sallam) sagte: „Verkündet von mir, auch wenn es nur eine Ayah ist!“

Fragesteller:
Wenn es keine Bedingung ist, dass er eine Tazkiyah hat, wie können wir dann wissen, ob ein Aufrufer bereit ist Da‘wah zu geben, vor allem wenn er nicht bei „den Händen“ der Gelehrten studiert hat?

Antwort:
Wenn eine Person (in allem) unbekannt ist, dann ist ihre Angelegenheit (aus Vorsicht) zurückzuhalten. Und wenn sie für ihren Nutzen bekannt ist, dafür bekannt ist, dass sie studierte und Lehren sowie Fähigkeiten besitzt - und eine Person kann dies durch gewöhnliches Studium und fachspezifische Unterrichte erworben haben. Es ist nicht bindend, dass eine Person ein {شَهَادَة} (Zeugnis) hat, also einen Abschluss von einer Fakultät oder dass sie für lange Zeit einen Schaykh begleitet hat. Wer auch immer etwas an Wissen besitzt und darin gefestigt ist, selbst wenn es ein Vorzug war, welchen er von einem Gelehrten nahm, vermittelt dies an andere.


Schaykh Abdul Muhsin al-Abbaad

Aus einer Audioaufnahme des Schaykhes


Frage:
Eine Muslima, welche sich selbst (im Islam) bildet, indem sie übersetzte Bücher und Kassetten studiert, während sie die Möglichkeit hat, Gelehrten in Angelegenheiten zu kontaktieren, die sie allein nicht verstehen kann, möchte wissen, ob es ihr erlaubt ist, andere Schwestern in der Moschee zu unterrichten. Man bedenke dabei, dass es niemand anderen gibt, der diese Aufgabe übernehmen kann und der die Schwestern in Angelegenheiten des Benehmens, Glaubens (Aqidah) und der Methodik (Manhaj) unterrichten könnte.

Antwort:
Es ist bekannt dass Personen Wissen von den Gelehrten nehmen und jede Art von Wissen von solchen Gelehrten nehmen, die darin fundiert sind. Wenn du z.B. Wissen vom Tafsir des Qur’aan erlangen willst, dann nimmst du es von jemandem, der darin fundiert ist (d.h. von den bekannten, vertrauenswürdigen Mufassiriin) und genauso tut man es mit allen anderen Wissenschaften. Dies ist eine Methode (Anmerk. wie man Wissen erlangen kann).

Die zweite Methode besteht im Lesen aus Büchern. Jedoch darf man beim Lesen von Büchern sich nicht davon abhängig machen, es sei denn man ist darin bewandert und fähig sie im Kontext des richtigen Weges zu verstehen. Denn wenn man einen Defizit in seinem Verständnis (Anmerk. des richtigen Weges der Methodik der Ahlus-Sunna wal-Jamaa’a) hat, könnte es passieren, dass man das Gelesene falsch versteht und dass man es dann auch falsch rüber bringt beim Unterrichten. Wenn die Menschen dann nach diesem falschen Wissen handeln, welches man ihnen aufgrund des eigenen falschen Verständnisses gelehrt hat, trägt man die Last ihrer Sünde auf seiner Schulter.

Bezüglich dieser Schwester, rate ich ihr, nicht zu unterrichten, weil sie aus übersetzten Büchern lernt, ohne dass es jemanden gibt, der ihr das richtige Verständnis dazu lehren kann. Dies ist die Antwort auf die gestellte Frage.


Schaykh Abdullah al-Ghudayaan, hafidhahullah

Aus einer Audioaufnahme des Schaykhes

 
Anmerkung: In dieser Aufnahme wurde nicht auf die Bemerkung in der Frage eingegangen, dass die Schwester Möglichkeiten hat, die Gelehrten zu Dingen, die sie nicht versteht, zu kontaktieren.


Frage:
Ist die Tazkiyah eine Bedingung für einen Studenten des Wissens, wenn er Fataawa geben oder unterrichten möchte?

Antwort:
Notwendig, notwendig; Imam Maalik sagte: „Ich saß nicht eher (um Fataawa zu geben), bis man mich dazu aufforderte.“ Ja, es ist notwendig, dass man ihm (dem Studenten) bezeugt, dass er in der Lage ist, Wissen zu lehren.

Frage:
Einige unserer Brüder, oh Schaykh, sind nicht dafür bekannt, sie haben studiert und sind unter den Brüdern bekannt dafür eine korrekte Aqidah zu haben und auf der sicheren Manhaj zu sein. Und die Brüder wissen, dass in ihren Unterrichten großer Nutzen liegt. Jedoch kennen die Gelehrten sie nicht. Wie können wir für sie eine Tazkiyah bekommen?

Antwort:
Dies geschieht durch zwei Wege:

  1. Dass solch ein Bruder dafür bekannt ist, dass er Wissen hat und dass großer Nutzen darin liegt, wenn er die Menschen unterrichtet.
  2. Durch eine Tazkiyah.

Wenn er also weder bekannt (für sein Wissen) ist, noch eine Tazkiyah hat, dann ist er nicht in der Lage, Urteile abzugeben, egal wer er ist. Wenn er jedoch unter den Menschen bekannt dafür ist, dass er Wissen hat, unterrichtet und auf diesem Wege strebt, dann ist dies ausreichend für die Leute in seinem Land.

Frage:
Er hat keine Tazkiyah, nicht mal in den Angelegenheiten des Unterrichtens, er hat keine Tazkiyah von den Leuten des Wissens, um mit dem Unterrichten zu beginnen.

Antwort:
Von niemandem wird (Wissen) genommen, außer von jemandem, der bekannt ist und wohlbekannt dafür wurde oder wenn die Leute des Wissens es (das man von ihm nehmen soll) für ihn bezeugt haben – dies (eines der Beiden) ist notwendig.

Frage:
Wenn er bekannt ist für gesunde Aqidah und Manhadj, aber keiner der Gelehrten ihn kennt, doch der Rest seiner Brüder, mit korrekter Aqidah und Manhaj, für ihn bezeugen?

Antwort:
Wohlbekannt zu sein; die Bedeutung dahinter ist, dass er in der Region, in der er lebt wohlbekannt ist, das die Leute sein Wissen bezeugen, sowie (seine) Vertrauenswürdigkeit. [unverständlich] Ja.

Frage:
Wie ist es mit einem Studenten, der Anfänger ist und die Fataawa der großen Gelehrten zitiert und wenn er sagt: „Die Gelehrten sagen so und so“ ohne zu erwähnen, wer der besagte Gelehrte ist.

Antwort:
Dies ist ein Fehler, es ist nicht akzeptabel. Wer sind die Gelehrten denn?

Frage:
In unserem Land sind sie nicht zufrieden mit den großen Gelehrten. Die Alten von ihnen kennen Schaykh Ibn Baaz, Ibn Uthaymiin und Schaykh Albaani nicht.

Antwort:
In dem Fall ist es in Ordnung, (Anmerk. zu sagen „Die Gelehrten sagen so und so“, ohne die Namen zu erwähnen) wenn das Ziel korrekt ist.


Schaykh Muhammad ibn Haady, hafidhahullah

Aus einer Audioaufnahme des Schaykhes


Frage:
Wann ist es rechtens für einen Studenten des Wissens zu sagen: „Dies erscheint mir die richtige Meinung zu sein“ oder „dies ist, was ich glaube“ und wann hat er es verdient unabhängige Unterrichtszirkel zu bilden? Denn viele junge Leute wollen sich in Versammlungen vordrängen (, um zu unterrichten). Was ist Ihr Ratschlag dazu?
 
Antwort:
Mein Rat an die Salafi-jugend ist der, sich vorzubereiten, danach zu streben, sich Wissen anzueignen und zu lernen! Wenn sie jedoch in einem Land sind, wo es unwissende Menschen und keine Gelehrten gibt, aber dafür Studenten des Wissens und wenn die Menschen in diesem Land des geringen Wissens (Anmerk. von diesen Studenten des Wissens) bedürfen, dann sollten sie das Wissen, welches sie besitzen, den Menschen beibringen.
Und wir machen den Jugendlichen, die die Welt mit Irreleitung, Unwissenheit und Schirk verdunkelt sehen, die Angelegenheit nicht verbindlich, sodass wir zu ihnen sagen: „Dränge dich nicht nach vorne, um die Menschen zu unterrichten, bis du die Stufe von Ibn Taymiyyah und Ahmad Ibn Hanbal erreicht hast“. Nein, denn Allah, der Erhabene sagt:
{وَقَدْ فَصَّلَ لَكُم مَّا حَرَّمَ عَلَيْكُمْ إِلَّا مَا اضْطُرِرْتُمْ إِلَيْهِ}

„wo Er (Allah) euch doch ausführlich dargelegt hat, was Er euch verboten hat, außer dem, wozu ihr gezwungen werdet?“ (Surah Al-An’aam 6:119)

Notwendigkeit erlaubt das, was normalerweise verboten ist, wie es im gesetzlichen Grundsatz heißt. Das bedeutet, wenn er (der Student) sich also unter dem Landvolk aufhält, wobei er Neuerungen in der Religion (Bid’a), das Verlassen des Gebets (usw.) vorfindet und wenn er weiß, was Neuerungen sind und wie die Sunnah aussieht und wenn er etwas Wissen besitzt, dann bringt er ihnen dieses bei, indem er ihnen etwas vom Qur’aan, etwas vom Tajwiid und ihnen die Bücher beibringt, die er gelernt hat, wie 'Usuul ath-Thalaatha' (die drei Grundlagen) und 'Kitab at-Tauhid' (Buch des Tauhid, beide von Muhammad ibn 'Abdul-Wahaab, rahimahullah).

Ich will damit keinen Studenten des Wissens ermutigen, sich als Gelehrter hervor zu heben, nein, aber wenn er gezwungen ist und es keinen Gelehrten gibt, und wenn er ein wenig Wissen besitzt, dann soll er das anbieten, was er an Wissen besitzt, während er aber niemals etwas anderes als die Wahrheit über die Religion Allahs sagen darf. Es ist ihm nicht erlaubt, Allah etwas zuzuschreiben außer der Wahrheit. Er, der Erhabene sagt:

{قُلْ إِنَّمَا حَرَّمَ رَبِّيَ الْفَوَاحِشَ مَا ظَهَرَ مِنْهَا وَمَا بَطَنَ وَالْإِثْمَ وَالْبَغْيَ بِغَيْرِ الْحَقِّ وَأَن تُشْرِكُوا بِاللَّـهِ مَا لَمْ يُنَزِّلْ بِهِ سُلْطَانًا وَأَن تَقُولُوا عَلَى اللَّـهِ مَا لَا تَعْلَمُونَ}

„Sag: Mein Herr hat nur die Abscheulichkeiten verboten, was von ihnen offen und was verborgen ist; und (auch) die Sünde und die Gewalttätigkeit ohne Recht, und, dass ihr Allah (etwas) beigesellt, wofür Er keine Ermächtigung herabgesandt hat, und dass ihr über Allah (etwas) sagt, was ihr nicht wisst.“ (Surah Al-A’raaf 7:33)

Das Sprechen über Allah ohne Wissen ist verboten und gehört zu den größten Sünden. Tatsächlich ist es sogar schlimmer als Kufr an Allah, weil der Kufr, die Irreleitung und Neuerfindungen (Bid’aa) resultieren alle aus dem Sprechen über Allah ohne Wissen. Denn dies ist von den abscheulichsten Dingen und größten Sünden, unabhängig davon, ob dies von einem Gelehrten oder einer unwissenden Person kommt.
Wenn er nun die Menschen, die des Wissens bedürftig sind, und die von seinem geringen Wissen abhängig sind, vorfindet, soll er ihnen das beibringen, was er weiß und sich dabei nur in diesen Grenzen bewegen und sie nicht überschreiten. Wenn er dann über Dinge befragt wird, die er nicht weiß, muss er sagen „Allah weiß es am besten“ und „Ich weiß es nicht“, denn (in der Tat) tun dies sogar die größten der größten Gelehrten und die führenden Imame der Imame, indem sie sagen „Ich weiß es nicht“. Einer der größten Studenten von Imam Maalik sagte: „Wenn ich meine Tafel mit dem, was Imam Malik sagte, als er sagte „Ich weiß nicht“, zu füllen wünschte, würde ich es tun.“ Und ihr wisst alle, dass er über 40 Dinge befragt wurde, wobei er vier davon beantwortete und bei den Restlichen sagte: „Ich weiß es nicht“. Und zu der Zeit war es so, dass jemand, der ständig „Ich weiß nicht“ sagte, in den Augen der Menschen groß wurde. Doch wenn in der heutigen Zeit jemand in nur ein oder zwei Angelegenheiten sagen würde „Ich weiß nicht“, würden sie sagen: „(Er ist) jaahil (unwissend)!“
Bei solchen Maßstäben ist es notwendig, dass man sich zurückhält; und die Hälfte oder ein Viertel der Gelehrten sind nicht dazu geleitet, über Allah ohne Wissen zu sprechen, zugunsten der Menschen. Aber in jedem Fall ist es einem Gelehrten empfohlen seinen Schülern das Benehmen beizubringen „Ich weiß nicht“ zu sagen, weil es (nicht ohne Wissen zu sprechen) die Hälfte des Wissens ist.


Schaykh Rabi' Ibn Haady al-Madkhaly, hafidhahullah

Aus einer Audioaufnahme des Schaykhes


Frage:

  • Ist eine Tazkiyah für einen Studenten des Wissen verpflichtend (waajib), damit er unterrichten kann?
  • Und wenn es niemanden gibt, der ihn empfehlen kann, soll er trotzdem unterrichten?
  • Und gibt es irgendeine Rangfolge von den Salaf in dieser Angelegenheit der Tazkiyah?

Antwort:
Derjenige, der unbekannt {مَجْهُول} ist, ist der, welcher eine Tazkiyah braucht, unabhängig davon ob er in ein anderes Land geschickt wurde oder in sein eigenes Land (Anmerk. zum unterrichten). Was denjenigen angeht, der bekannt ist, und außerhalb seines eigenen Landes ist und wenn die Gelehrten wissen, dass er unterrichtet und dass er Unterrichte vom Buch (Qur’aan) und der Sunnah mit dem Verständnis der Salaf as-saalih (rechtschaffenen Vorfahren) gibt, dann gibt es nichts, was ihn vom Unterrichten abhalten könnte, wenn Allah, der Erhabene es will.

Ebenso gibt es nichts, was (die Menschen) abhalten sollte, mit ihm (Anmerk. in seinen Unterrichten) zu sitzen es sei denn die Gelehrten seiner Region, setzen ihn herab, wobei es nicht notwendig ist, dass alle Gelehrten ihn herabsetzen. Vielmehr, wenn die Beweise von einem frommen Gelehrten gegen ihn erbracht werden, einer Person der Sunnah, die eine weitreichende Sichtweise (in dieser Angelegenheit) hat, dann wird ihre Herabsetzung akzeptiert.
Wenn er in seinem eigenen Land unterrichtet und seine Leute ihn kennen und ihm ermöglichen, sie in der Moschee oder in Versammlungen zu unterrichten, dann liegt es an ihm, Allah in Bezug auf diese (Menschen) zu fürchten und dass er den Weg der Weisheit und Besonnenheit geht und die Menschen nicht von sich selbst vertreibt. Und wenn er die Fähigkeit besitzt, die Beweise für die Schari’ah-urteile aus dem Buch und der Sunnah zu entnehmen, dann kann er die Beweise ableiten.
Und wenn er noch am Anfang (seiner Suche nach Wissen) ist, dann soll er die Aussagen der Leute des Wissens (d.h., der Gelehrten) zitieren, unabhängig davon ob er sie mit Namen erwähnt oder nicht. Jedoch ist er nicht berechtigt zu sagen: „Ich sagte“, oder „Ich sage“ indem er das Gesagte sich selbst zuschreibt, vielmehr ziemt es sich, dass er sagt „Schaykh so und so hat gesagt“ und „Schaykh so und so’s Fatwa besagt in dieser Angelegenheit ist so und so“, damit die Menschen sich mit ihm wohl fühlen.
 

Schaykh Ubayd al-Jaabiri, hafidhahullah

Aus einer Audioaufnahme des Schaykhes