Frage:
In Fällen, wo der Zustand eines Patienten einen Defibrillator (zur Elektroschock-Behandlung bei Herz-Rhytmusstörungen) und ein mechanisches Beatmungsgerät benötigt und wenn der EEG nach einer 24-Stunden-Observation flach ist, was bedeutet, dass das Gehirn vollkommen ausgefallen ist und aufgehört hat, zu funktionieren und den klinischen Tod des Patienten anzeigt - ist es in solchen Fällen erlaubt, die mechanische Beatmung zu beenden?

Wir möchten Sie daran erinnern, dass der Tod erst dann deklariert werden kann, nachdem sicher gestellt wurde, dass das Herz irreversibel aufgehört hat zu schlagen, nachdem man dies untersucht hat und die Instrumente abgeschaltet hat, um die Zeichen des Todes gemäß der Schari’ah zu erkennen.

Antwort:
Wenn die Situation so ist, wie du sie beschrieben hast, dann ist es erlaubt, die mechanische Beatmung und Kreislaufunterstützung zu beenden, vorausgesetzt, dass das Herz nicht mehr schlägt und dass der Patient nur durch diese Instrumente atmet, weil dies bedeutet, dass der Patient tot ist und dass die Bewegung des Herzens und der Atmung nur noch wegen den Geräten stattfinden, und nicht wegen der Tatsache, dass man noch lebt. Jedoch müssen die Ärzte den Tod ermitteln, nachdem sie die Geräte abgeschaltet haben und bevor sie den Tod deklariert haben, um nicht den geringsten Schaden zu verursachen.

Und von Allah ist der Erfolg. Möge Allahs Heil und der Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und Gefährten sein.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(`Abdul-Razzaq `Afify, `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz)

alifta.net> Vereinzelte Fataawa> Sonstige Fataawa (Rabi` Al-Thany)> Urteil zur Beendung der mechanischen Beatmung und Kreislaufunterstützung bei Herzstillstand; Frage 1, 2, Fatwa Nr. 6619;
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