Frage:

  • Eine Muslima kann krank werden, wozu sie körperlich untersucht werden muss. Aber manchmal gibt es keine Ärztinnen, die das tun könnten, so dass sie einem männlichen Arzt vorgestellt wird. Erlaubt die Schari‘ah diese Khulwah (das Alleinsein mit dem anderen Geschlecht) zwischen einem männlichen Arzt und einem weiblichen Patient?
  • Verbietet dies dem Mahram, sie zu begleiten, mit dem Vorwand, dass es eine unverschleierte Krankenschwester beim Arzt gibt, und dass seine Anwesenheit sie dazu zwingen würde, sich vor ihm zu verschleiern, obwohl der Arzt selber für sie kein Mahram ist?
  • Billigt die Shari‘ah es, den Mahram daran zu hindern, seine Frau zu begleiten, während sie vom Arzt untersucht wird? Erlaubt sie die Khulwah zwischen dem Arzt und der weiblichen Patientin oder ist die Anwesenheit des Mahram notwendig?

Bitte raten Sie mir, möge Allah Sie belohnen!

Antwort:
Es ist einem Arzt nicht erlaubt mit einer Patientin allein zu sein, um sie zu untersuchen. Tatsächlich muss ihr Ehemann oder Mahram anwesend sein, während sie untersucht wird.

Und bei Allah ist der Erfolg. Mögen der Frieden und Segen auf dem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein!

 

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(`Abdullah ibn Ghudayyan, `Abdul-Razzaq `Afify, `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz)

Fatwa Nr. 8147