Frage:
Was ist das Urteil über das Tragen eines Ringes am Ringfinger? Es gibt einen Hadith in Sahih-Muslim, in dem der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) das Tragen des Ringes am Zeige- und Mittelfinger verbot. In einer anderen Überlieferung heißt es am Mittelfinger und dem daneben; ist der hier gemeinte Finger der Zeigefinger oder der Ringfinger? Wie können wir diese beiden Überlieferungen in Einklang bringen?

Antwort:
Es ist für einen Mann erlaubt einen Silberring am rechten oder linken kleinen Finger zu tragen und es ist für ihn makruh diesen am Mittel- und Zeigefinger zu tragen. In Muslim und anderen wurde von der Autorität des Ali (ibn Abi Talib, radiAllahu anhu) überliefert, der sagte:
 

{نهى رسول الله صلى الله عليه وسلم أن أجعل خاتمي في هذه أو في التي تليها وأشار إلى الوسطى والتي تليها}

„Der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) verbot uns das Tragen von Ringen an diesem und diesem (Finger). Er zeigte auf den Mittelfinger und den daneben.“ [1]

 

Die andere als die in Muslim verzeichnete Überlieferung stellt klar, dass es sich um den Zeigefinger handelt. Es wurde in ‚At-Tirmidhi‘ von der Autorität des Ali (radiAllahu anhu) überliefert, dass er sagte:

{نهاني رسول الله صلى الله عليه وسلم عن القسي والميثرة الحمراء، وأن ألبس خاتمي في هذه وفي هذه وأشار إلى السبابة والوسطى.}

„Der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) verbot mir das Tragen von Al-Qassiy (gestreifte Kleidung aus Seide) und das benutzen des roten Mayathir (seidene Satteldecken) und Ringe an diesem und diesem (Finger) zu tragen. Dabei zeigte er auf seinen Zeigefinger und Mittelfinger.“ [1]

Somit wird klar, dass kein Widerspruch zwischen diesen beiden Ahadith besteht.

Und von Allah kommt der Erfolg. Möge der Frieden und Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsurteile
(Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz, Abdullah ibn Ghudayyan, Abdul-Razzaq `Afify)

Fataawa al-Lajnah ad-Daimah; Fatwa Nr. 12549

 

[1] Ahmad, Band 1, Seite 78, 109, 124, 134, 138, und 154; Muslim, Band 3, Seite 1659, Nr. 2078; Abu Dawud, Band 4, Seite 430, Nr. 4225; Al-Tirmidhi, Band 4, Seite 249, Nr. 1786; Al-Nasa’i, Band 8, Seite 177 und 194, Nr. 5210, 5212, und 5286; Abu Ya`la, Band 1, Seite 242, 243, 332, 333, und 452, Nr. 281, 418, 419, und 606; Ibn Hibban, Band 3, Seite 279, Nr. 998; und Al-Bayhaqi, Band 3, Seite 276.