Das ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen sagte:

"Es ist einer Frau nicht erlaubt, in einem verzierten Gewand hinauszugehen, das die Blicke der Leute auf sich zieht, weil dies etwas ist, das Männer in Versuchung (Fitnah) führt." (Fataawa al-Lajnah al-Da’ima 17/100)

"Die Bekleidung der muslimischen Frau braucht nicht nur schwarz zu sein. Es ist ihr erlaubt, jede Farbe der Kleidung zu tragen, solange sie ihre ‘Aurah bedeckt, der Kleidung der Männer nicht ähnelt und nicht so eng ist, dass sie die Umrisse ihrer Gliedmaßen zeigt oder so dünn ist, dass sichtbar wird, was darunter ist, und zu keiner Versuchung führt." (Fataawa al-Lajnah al-Da’ima 17/108)

"Schwarz zu tragen ist für Frauen kein Muss. Sie dürfen andere Farben tragen, die nur von Frauen getragen werden, keine Aufmerksamkeit auf sich ziehen und keine Begierde erwecken. Viele Frauen wählen die Farbe schwarz nicht, weil es verpflichtend ist, sondern weil es am wenigsten Verschönerung darstellt. Es gibt Überlieferungen, die darauf hinweisen, dass die Frauen der Sahaba für gewöhnlich schwarz trugen." (Fataawa al-Lajnah al-Da’ima 17/109)

"Die Kleidung der muslimischen Frau muss nicht schwarz sein. Die Frau darf jede Farbe tragen, solange ihre Aura‘ bedeckt wird. Außerdem muss sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie darf nicht der Kleidung von Männern ähneln,
  • sie darf nicht eng anliegend sein, sodass keine Umrisse ihres Körpers zu sehen sind,
  • sie darf nicht transparent sein, sodass man das, was darunter liegt nicht sieht.
  • sie darf keine Fitnah hervorrufen." (Fataawa Ladjnah ad-Da’imah lil-Buhuss il-Ilmiyyah wal-Ifta)

Abu Dawud (4101) berichtete, dass Umm Salama sagte: „Als die Worte ‘und ihre Schleier über ihre Juyubihinna ziehen’ (Surah Al-Nuur 24:31) herabgesandt wurden, gingen die Frauen der Ansaar hinaus, als ob sie Krähen auf ihren Köpfen hätten, wegen ihrer äußeren Bekleidung.“ (Von al-Albani in Sahih-Abi Dawud als Sahih eingestuft.)

"Dies ist so zu verstehen, dass ihre Kleidung schwarz war." (17/110)


Frage:
Gibt es eine bestimmte Farbe, die eine Frau tragen muss, wenn sie ausgeht? Muss sie beispielsweise einen schwarzen Umhang mit Gesichtsbedeckung tragen oder gibt es keine bestimmte Farbe, an die sie gebunden ist?

Antwort:

Es gibt keine bestimmte Farbe, an die man gebunden ist, außer dass die Kleidung nicht auffällig sein und keine Versuchung verursachen sollte. Es sollte normale Kleidung sein, die nicht die Aufmerksamkeit auf sich zieht und Versuchung für diejenigen, die sie sehen, verursacht; denn Allah hat gesagt:

{وَقَرْنَ فِي بُيُوتِكُنَّ وَلا تَبَرَّجْنَ تَبَرُّجَ الْجَاهِلِيَّةِ الأُولَى}

"Und bleibt in euren Häusern und stellt euch nicht zur Schau wie in der ersten Zeit der Unwissenheit" (Al-Ahzab:33)

Die Gelehrten sagen, dass mit "sich zur Schau stellen" gemeint ist, die Schönheiten und Reize einer Frau zur Schau zu stellen. Also normale Kleidung, ob schwarz, rot, blau oder grün: wenn es normale Kleidung ist, die keine auffällige Zier oder Schönheit hat, dann ist das angemessen. Ebenso sollten die Unterbekleidungen durch diesen Umhang und diese Abaya bedeckt sein, zusammen mit der Bedeckung des Gesichts, der Hände und der Füße, um weit entfernt von der Versuchung zu sein. Es ist auch kein Problem, wenn der Schleier so ist, dass sie durch ihn sehen kann, um ihren Weg zu kennen; oder es könnte ein Auge oder beide Augen offen sein, um den Weg zu kennen, während der Rest bedeckt ist.

Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz

Quelle: Audioaufnahme (فتاوى نور على الدرب 173. )


Frage:
Muss eine Frau schwarze Kleidung tragen, wenn sie aus dem Haus geht? Welche Farben kann sie tragen?

Antwort:
Mir sind keine Überlieferungen bekannt, weder im Quran, noch in der Sunnah, welche die Farben für die Kleidung der Frau limitieren. Was wir jedoch wissen ist, dass die Kleidung weder durchsichtig sein noch der Kleidung der Männer ähneln darf. Das was speziell für Männer ist, ist für Frauen haram. Und dass das was speziell für Frauen ist, ist für die Männer haram.

Schaykh 'Ubayd al-Jaabiri

Aus einer Audioaufnahme des Schaykhes


Frage:
Wie sieht es aus mit Überlieferungen, die besagen das die Mütter der Gläubigen Hijabs trugen, die rot und geld gefärbt waren, ist dies erlaubt?

Antwort:
Die Farben, die von den Frauen früher getragen wurden, waren zu jener Zeit erhältlich. Ihre Absicht dahinter, wie in diesen Überlieferungen erwähnt wird, war nicht etwa Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Denke nicht, dass die Mütter der Gläubigen, ihre Schwestern unter den Gefährten, oder Tabi’yaat diese Jilbabs oder Khimars trugen, um die Aufmerksamkeit der Nicht-Mahram-Männer zu erregen.

Schaykh 'Ubayd al-Jaabiri
 
Frage in Madinah al-Munawwarah, Mai 2007