{عَنْ ابْنِ عُمَرَ رضي الله عنهما قَالَ : قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ : ( مَنْ جَرَّ ثَوْبَهُ خُيَلَاءَ لَمْ يَنْظُرْ اللَّهُ إِلَيْهِ يَوْمَ الْقِيَامَةِ ) فَقَالَتْ أُمُّ سَلَمَةَ : فَكَيْفَ يَصْنَعْنَ النِّسَاءُ بِذُيُولِهِنَّ ؟ قَالَ :(يُرْخِينَ شِبْرًا). فَقَالَتْ : إِذًا تَنْكَشِفُ أَقْدَامُهُنَّ ؟ قَالَ : (فَيُرْخِينَهُ ذِرَاعًا لَا يَزِدْنَ عَلَيْهِ) وصححه الألباني}
 
Ibn Umar (radiya-llahu anhu) berichtete, dass der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) sagte: „Wer sein Kleidungsstück (Thawb) aus Hochmut (hinter sich her) schleifen lässt, den wird Allah am Tag der Auferstehung nicht anschauen.” Umm Salama sagte: „Was sollen Frauen mit ihren Säumen tun?” Er sagte: „Verlängert sie um eine Handspanne.” Sie sagte: „Dann werden ihre Füße sichtbar sein.” Er sagte: „Lasst sie um eine Elle herab, aber nicht mehr als das.“ [1]
Scheich Nāsir ud-Dīn al-Albani sagte: „In diesem Hadith gibt es einen Beweis, der zeigt, dass die Füße der Frau Aura sind. Und dies ist eine Sache, die zur Zeit des Propheten (sallallahu alayhi wa sallam) weit bekannt war unter den Frauen. Zumal der Prophet sagte: ‘Verlängert sie um eine Handspanne.’ Umm Salamah sagte dann: ‘Dann werden ihre Füße sichtbar sein.’ Es ist nicht erlaubt, sie (die Füße) zu entblösen, was der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) bekräftigt hat, und ihr aus dem Grund befohlen, ihr Kleid um eine Elle zu verlängern.” (Silsilah Ahadiith as-Sahiihah, Nr. 460)
Scheich Abd al-Aziz ibn Baaz sagte: „Das Izar (Tuch als unteres Kleidungsstück), die Sirwal (weite Hose), das Gewandt und der Mantel sollten nicht unter die Knöchel reichen; was auch immer sich unterhalb der Knöchel befindet, unterliegt der Drohung, die im Hadith erwähnt ist, bezüglich den Männern. Bei den Frauen hingegen muss die Kleidung lang genug sein, sodass ihre Füße bedeckt werden, da ihre Füße ´Aura sind." (Majmuu Fataawaa al-Shaikh Ibn Baz, 5/28)
Scheich ul-Islaam ibn Taymiyyah sagte: „Wenn eine Frau Hosen oder weite/dicke Ledersocken trägt, und der Jilbab darüberhängt, sodass die Form der Füße nicht zu sehen ist, erreicht es den Zweck, im Gegensatz zu den weichen Ledersocken, die die Form der Füße zeigen, welche von den Männern getragen werden.” (Majmuu‘ al-Fataawa, Band 22, Seite 148)
Scheich Ibn Uthaymiin sagte: „Frauen können ihr Kleid bis unter den Knöcheln hängen lassen. Vielmehr ist dies für sie vorgeschrieben, sodass ihre Füße bedeckt werden. Das Bedecken der Füße der Frauen ist vorgeschrieben und gemäß vielen Gelehrten sogar pflicht. Die Frauen sollen ihre Füße entweder mit ihrem Gewand bedecken, mit Socken und Schuhen, oder ähnlichem. (Fataawa al-Mar’ah al-Muslimah, Band 1, Seite 437)

 
 
Übersetzt von Seyyid Abu Abdillah
 
[1] Al-Bukhari, Sahih, Buch: Kleidung, Nr. 5784; Muslim, Sahih, Buch: Kleidung und Schmuck, Nr. 2085; Al-Tirmidhi, Sunan, Buch: Kleidung, Nr. 1731, von al-Albani in 'Sahih at-Tirmidhi' als Sahih eingestuft; Al-Nasaa‘i, Sunan, Buch: Schmuck, Nr. 5335 u 5336; Abu Dawud, Sunan, Buch: Kleidung, Nr. 4085; Ibn Majah, Sunan, Buch: Kleidung, Nr. 3569; Ahmad ibn Hanbal, Musnad, Band 2, S. 67; Malik, Al-Muwatta‘, Buch: Sonstige Angelegenheiten, Nr. 1696.