Schaikh Abdul-Aziz Ibn Baz (rahimahullah) sagte: Uns ist nichts bekannt, was das Schneiden der Haare der Frauen verbietet. Aber es ist verboten, sie zu rasieren. Sie dürfen Ihr Haar nicht rasieren, aber schneiden, um seine Länge oder Volumen zu reduzieren. Doch sollte dies auf eine angemessene Art und Weise getan werden, welche sie und Ihren Mann zufrieden stellt. Sie sollte bezüglich ihrem Haarschnitt mit ihm zu einer Übereinkunft kommen, der den Kafir-Frauen nicht ähnelt. Denn wenn sie es lang lassen, wird es Probleme beim Waschen und Kämmen geben.
Wenn das Haar sehr lang und dick ist und die Frau es schneidet, um seine Länge oder Volumen zu reduzieren, ist nichts dabei. Etwas davon abzuschneiden wird es schöner machen, was beiden gefallen wird, der Frau und dem Ehemann. Also wüssten wir nichts, warum dies verboten sein sollte. Doch alles abzurasieren ist nicht erlaubt, außer im Falle einer Krankheit. Und Allah ist die Quelle der Kraft. (Fataawa al-Mara al-Muslima, 2/515)

Es wurde in Sahih Muslim berichtet, dass Abu Salama Ibn Abd ar-Rahman sagte: „Die Frauen des Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) pflegten, ihre Haare so zu schneiden, dass sie knapp unter ihren Ohren endeten.“ (Al-Haid, 320)
Imam an-Nawawi (rahimahullah) sagte diesbezüglich: Dies weist darauf hin, dass es Frauen erlaubt ist, ihr Haar kurz zu schneiden.

Shaikh Salih al-Fawzan (hafidhahullah) sagte: Es ist einer Frau nicht erlaubt, ihr Haar im Nacken kurz zu schneiden und die Seiten länger zu lassen, da dies das Entstellen und Herumalbern mit ihrem Haar mit sich bringt, welches Teil ihrer Schönheit ist; und es stellt ebenso die Imitation der Kafir-Frauen dar.
Dieses Verbot gilt auch für Haarschnitte, die nach Kafir-Frauen oder Tieren benannt sind, wie der „Diana-Haarschnitt“, benannt nach einer Kafir-Frau, oder die „Löwen-Mähne“ oder der „Mäuse-Haarschnitt“, weil es haram ist, die Kafir-Frauen oder Tiere zu imitieren und weil dies dazu führt, mit dem Haar der Frau herumzualbern, welches Teil ihrer Schönheit ist. (Fataawa al-Mara al-Muslima, 2/516, 517)