Frage:
Was ist das Urteil über Schönheitsoperationen?
Und was ist das Urteil über das Erlernen der Wissenschaft der Verschönerung?

Antwort:
Shaykh Abd al-Aziz ibn Baz sagte: Kosmetische Eingriffe sind von zwei Arten:

  1. Kosmetische Eingriffe, die getan werden, um den Defekt {عيب} infolge eines Unfalls usw. zu entfernen. Hieran ist nichts falsch, da der Prophet (sall-Allahu alayhi wa sallam) jemandem, dessen Nase im Kampf abgetrennt wurde, die Erlaubnis gab eine Nase aus Gold zu tragen [1].
  2. Kosmetische Eingriffe, die überflüssig sind und nicht etwa getan werden, um einen Mangel {عيب} zu beheben, sondern um die Schönheit zu steigern. Dies ist haram, unzulässig, da der Gesandte Allahs (sall-Allahu alayhi wa sallam) Frauen verfluchte, die Augenbrauen zupfen, diejenigen, die (anderen) die Augenbrauen gezupft haben, diejenigen, die Haarverlängerungen verwenden, diejenigen, die Haarverlängerungen (bei anderen) angebracht haben, diejenigen, die sich tätowieren lassen und diejenigen, die Tätowierungen (bei anderen) vornahmen (Ahadith siehe unten), da jenes eine Erweiterung der Schönheit, und nicht die Entfernung eines Defekts darstellt.

Im Hinblick auf den Medizinstudenten, der im Laufe seines Studiums über kosmetische Chirurgie lernt, es gibt nichts daran auszusetzen darüber zu lernen, doch darf er es nicht in Haram-Fällen umsetzen. Vielmehr soll er diejenigen, die danach fragen beraten, dies zu vermeiden, da es haram ist. Wenn dieser Rat von den Lippen eines Arztes kommt wird es vielleicht mehr Wirkung auf eine Person haben. (Fataawa Islamiyyah, 4/412)

Schaykh Ibn 'Utheymiin (rahimahullah) sagte: „Beseitigung von Defekten ist zulässig. Deshalb erlaubte der Prophet (sall-Allahu alayhi wa sallam) jemandem, dessen Nase im Kampf abgetrennt wurde, eine Nase aus Gold zu tragen [1]. Die Angelegenheit reicht weiter im Anwendungsbereich als jenes; sie umfasst auch Belange der Verschönerung und kosmetischen Chirurgie.

  • Das, was getan wird, um einen Mangel{عيب}zu beheben ist zulässig, z.B. wenn eine Person etwas Verzerrtes an seiner Nase hat und es wird angepasst, oder er entfernt einen schwarzen Fleck. Daran ist nichts falsch.
  • Doch wird es nicht getan, um einen Mangel zu beheben, wie z.B. bei Tätowierungen und dem Zupfen von Augenbrauen, dann ist dies verboten.“ (Majmuu al-Fataawa 11/93)

[1]
{عن عرفجة بن أسعد أنه أصيب أنفه يوم الكُلاب في الجاهلية ( يوم وقعت فيه حرب في الجاهلية ) فاتخذ أنفا من وَرِق ( أي فضة ) فأنتن عليه فأمره النبي صلى الله عليه وسلم أن يتخذ أنفا من}

(At-Tirmidhi, 1770; Abu Dawuud, 4232; an-Nasaa’i, 5161. Dieser überlieferte Text wurde von Schaykh al-Albaani in ‚Irwa’ al-Ghaliil‘, 824 als Hasan klassifiziert.)



{لَعَنَ اللَّهُ الْوَاشِمَاتِ وَالْمُسْتَوْشِمَاتِ وَالنَّامِصَاتِ وَالْمُتَنَمِّصَاتِ وَالْمُتَفَلِّجَاتِ لِلْحُسْنِ الْمُغَيِّرَاتِ خَلْقَ اللَّهِ}

(Ungf. übersetzt) „Allah verfluchte die Frauen, die Tätowierungen machen und die Frauen, die jenes getan haben, die Frauen, die Haare im Gesicht zupfen und die Frauen, die dies getan haben, und Frauen, welche die Lücke zwischen ihren eigenen oder Zähnen anderer aus Gründen der Schönheit erweitern; (dabei das) verändernd, was Allah geschaffen hat.“ (Sahih Muslim, 3966)

Imaam al-Nawawi (rahimahullah) sagte: „Die Frau, welche tätowiert ist diejenige, die eine Nadel oder ähnliches Werkzeug in die Haut der Hand, des Handgelenks, der Lippen oder in andere Teil des Körpers einer Frau sticht, bis sie Blut saugt, dann gibt sie die Färbemittel in die Wunde. Es ist haram dies zu tun, oder durch Wahlmöglichkeit getan zu haben. Ebenso, ist das Zupfen oder Entfernen von Haaren aus dem Gesicht haram, ob man es selbst macht oder jemanden danach fragt, es für einen vorzunehmen, es sei denn, eine Frau hat einen Bart oder Schnurrbart, in welchem Fall das Entfernen davon nicht haram ist.

Die Erweiterung des Abstands zwischen den Zähnen wird durch feilen zwischen den Schneidezähnen durchgeführt. Dies wird bei alten Frauen gemacht, um sie jugendlich wirken zu lassen und damit die Zähne schön aussehen, da diese attraktive Lücke zwischen den Zähnen charakteristisch für junge Mädchen ist. Wird eine Frau alt, werden ihre Zähne groß und sehen hässlich aus; so möchte sie sie feilen, um sie attraktiver aussehen zu lassen und um den Eindruck zu erwecken, dass sie jünger ist ... Es ist haram dies zu tun, oder es durch jemand anderen vorgenommen haben zu lassen, aufgrund des Hadithes, und weil es das Ändern der Schöpfung Allahs beinhaltet, und weil es eine Form der Täuschung und Lüge ist. Die Lücke zwischen den Zähnen zu erweitern ist etwas, das getan wurde, um eine Person schön aussehen zu lassen, was aufzeigt, was (ebenso bzgl. anderen Fällen) haram ist, wenn es im Streben nach Schönheit gemacht wird.
Doch wenn es als Behandlungsform aufgrund Problemen oder einer Fehlstellung der Zähne getan wird, dann gibt es nichts daran auszusetzen. Und Allah weiß es am besten. (An-Nawawi, Kommentar zu ‚Sahih Muslim‘, 13/107)


 

[…] `Alqama berichtete: „`Abdullah sagte: „Allah verfluche diejenigen Frauen, die andere Frauen tätowieren, sich tätowieren lassen, ihre Augenbrauen entfernen, ihre Zähne abfeilen lassen, um deren Zwischenräume kosmetisch zu vergrößern, und dadurch Allahs Schöpfung zu ändern pflegen!“
Diese Äußerung bekam eine Frau aus dem Stamm Banu Asad zu hören, die als Umm Ya`qub bekannt war. Sie kam zu `Abdullah und sagte: „Ich erfuhr, dass du solche und solche verflucht hattest.“ Er entgegnete: „Und warum soll ich nicht diejenigen verfluchen, die der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, verflucht hatte, und dies befindet sich doch im Buche Allahs!“ Die Frau erwiderte: „Ich habe alles gelesen, was sich zwischen den zwei Buchdeckeln befindet, und da fand ich nichts davon, was du sagst.“ Er sagte zu ihr: „Wenn du es wirklich gelesen hättest, so hättest du das gefunden! Hast du darin folgendes nicht gelesen:

{وَمَا آتَاكُمُ الرَّسُولُ فَخُذُوهُ وَمَا نَهَاكُمْ عَنْهُ فَانتَهُوا}

„Und was euch der Gesandte gibt, das nehmet an, und was er euch untersagt, dessen enthaltet euch“ (Surah Al-Haschr 59:7)

Sie sagte: „Doch!“ Er sagte: „Er (der Prophet) hat dies doch verboten.“ Die Frau hielt ihm vor: „Ich sehe, dass deine Frau dies tut!“ Er sagte zu ihr: „Geh hinein und sehe selbst nach.“ Da ging die Frau in sein Haus, sah nach, und fand nichts von dem, was sie erzählte. Er fuhr dann fort: „Wäre dies der Fall gewesen, so hätte ich mit ihr nichts Gemeinsames gehabt!“ (Auszüge aus dem ‚Sahih Al-Bucharyy‘, Nr. 4886, deutsche Ausgabe, im Arabischen Nr. 4886)


 

{عبد الله بن مسعود رضي الله عنه أنه قال: سمعت رسول الله صلى الله عليه وسلم يلعن المتنمصات والمتفلجات للحسن اللاتي يغيرن خلق الله}

'Abd-Allah ibn Masud (radiya-llahu anhu) sagte (ungf. übersetzt): „Ich hörte den Gesandten Allahs (sall-Allahu alayhi wa sallam) jene Frauen verfluchen, die ihre Augenbrauen zupfen, und ihre Zähne zum Zweck der Verschönerung feilen, (dadurch) die Schöpfung Allahs ändernd.“ (Al-Bukhaari 4507, und Muslim)

Al-Nawawi (rahimahullah) sagte in seinem Kommentar zu ‚Sahih Muslim‘, den Hadith von 'Abd-Allah ibn Masud (radiya-llahu anhu) kommentierend, in welchem der Gesandte Allahs (sall-Allahu alayhi wa sallam) Frauen verfluchte, die sich tätowieren lassen, sowie diejenigen, die andere tätowieren: Mit den Worten "und Frauen, die Zähne feilen", ist gemeint, dass sie dies zum Zweck der Verschönerung tun. Dies bedeutet, dergleichen ist haram zum Zwecke der Verschönerung, aber als medizinische Behandlung bei Notwendigkeit oder wegen eines Fehlers in den Zähnen und dergleichen, ist nichts Falsches daran.