Frage:
Eine (verheiratete) Frau kann sich die Hajj nicht leisten, obwohl ihr Ehemann reich ist. Sollte er für ihre Hajj bezahlen?

Antwort:
Der Ehemann ist, gemäß der Scharia, nicht verpflichtet, seiner Frau die Hajj zu bezahlen, auch wenn er reich ist. Es wird dennoch aus Nettigkeit gemacht. Und die Frau ist nicht dazu verpflichtet, die Hajj zu vollzuziehen, wenn sie es sich nicht leisten kann.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
('Abdullah ibn Ghudayyan, 'Abdul-Razzaq 'Afify, 'Abdullah- 'Aziz ibn 'Abdullah ibn Baz)

Fataawa al-Lajna ad-Daima; 4. Frage der Fatwa Nr. 10701