Frage:
Ich schulde mehreren Leuten Geld. Kann ich nach Makkah gehen, um dort mit meinen Kindern zu fasten, wobei ich die Kosten der Miete mit ihnen teilen kann?

Antwort:
Ich frage dich: Ist die freiwillige Spende besser oder die obligatorische Zakah? Die Zakah ist besser. Ist eine freiwillige Handlung besser oder eine obligatorische? Die obligatorische ist besser. Ist es logisch, mit der obligatorischen Tat vor der freiwilligen zu beginnen oder andersherum? Der Verstand verlangt, dass man mit der obligatorischen Tat vor der freiwilligen beginnt. Daher ist es nicht erlaubt, nach Makkah zu einer freiwilligen `Umrah aufzubrechen, wenn man Schulden hat. Eine Schuld muss beglichen werden, doch ist eine freiwillige `Umrah obligatorisch? Nein, ist sie nicht. Selbst die obligatorische Hajj ist im Falle von Schulden aufgehoben.

Die Religion basiert nicht auf Emotionen. Sogar die Pflicht, die Allah Seinen Dienern auferlegt hat, nämlich die Hajj zur Ka`bah und die `Umrah, wird im Falle eines Verschuldeten aufgehoben und dieser wird seinem Herrn ohne Sünden begegnen. Hat jemand Schulden und geht nicht zur Hajj und es heißt, dass er die obligatorische Hajj nicht vollzogen hat, dann sagen wir: Die Behauptung, er habe seine Pflicht nicht erfüllt, ist falsch. Warum ist sie falsch? Weil die Hajj für ihn keine Pflicht war und es besteht bis jetzt keine Pflicht für ihn. Die Hajj ist nur eine Pflicht für denjenigen, der schuldenfrei ist.

Daher sagen wir zu diesem Bruder: Sei nicht streng mit dir selbst, behalte dein Geld, bleib in deinem Land und spare, damit du deine Schulden abbezahlen kannst. Sei nicht wie derjenige, der einen Palast errichtete und ein Land zerstörte.

Wir denken, dass dieser Bruder in seinem Land bleiben muss. Wenn es so ist, dass ihm jemand Geld anbietet, um alle Ausgaben zu begleichen, und er möchte es auch nicht zurückhaben, dann sagen wir: Solange seine Reise zur `Umrah die Arbeit zur Finanzierung seines Lebensunterhaltes nicht beeinträchtigt, sollte er gehen. Denn in diesem Fall wird es seinen Kreditgeber nicht beeinträchtigen.

Wenn z. B. jemand zu ihm sagt: „Ich weiß, dass du 10.000 Riyal schuldest, und ich weiß, dass Schulden vorrangig vor freiwilligen gottesdienstlichen Taten beglichen werden müssen; du und deine Familie, könnt mit mir kommen, kostenlos, hin und zurück.” – Kann er dann mitfahren? In diesem Fall sagen wir: Wenn er einen Job hat und seine Abwesenheit von der Arbeit zu Einkommensverlust führt, dann darf er nicht gehen. Doch wenn er keinen Job und seine Reise keine Auswirkungen hat, dann ist nichts Falsches daran, wenn er mit ihm geht.
Es macht keinen Unterschied, ob die Schuld jetzt oder später fällig ist. Doch wenn sie erst später fällig ist und er weiß, dass er zum Fälligkeitszeitpunkt in der Lage sein wird, sie zu begleichen, dann macht es nichts. Dies ist z. B. der Fall bei einem Mann, der Geld schuldet, das in zwei Monaten fällig ist, und er weiß, dass er zu diesem Zeitpunkt in der Lage sein wird, die Schuld zu begleichen. In diesem Fall sagen wir: Geh, denn es wird keinen Unterschied für den Kreditgeber machen, wenn du zu Hause bleibst.


Scheikh Muhammad ibn Salih al-`Uthaymin, rahimahullah

Al-Liqa‘ al-Schahri, Nr. 33, Frage Nr. 4