Frage:
Es ist bekannt, dass die Frau vor der Geburt etwas Flüssigkeit verliert. Macht der Austritt dieser Flüssigkeiten das Gebet verboten, speziell wenn die Geburt danach sich 1 oder 2 Tage verspätet?

 

Antwort:
Das Wasser, das von der Schwangeren austritt hat nichts zur Folge, außer dass es die rituelle Reinheit aufhebt, inwiefern es nicht kontinuierlich ist. Falls es aber kontinuierlich sein sollte, dann ist ihr Urteil wie von denen, die Inkontinenz haben.
Sogar wenn sie Wehen haben sollte, ohne dass Blut austritt, so hällt sie dieses Wasser nicht vom Gebet, oder andere Sachen ab. Deshalb sagten die Gelehrten: Gewiss ist an-Nifās (die Wochenbettblutung) das Blut, welches mit der Geburt austritt; oder 2 bis 3 Tage davor mit Wehen verbunden ist. Wenn es aber ohne Wehen sein sollte, dann hat es keinen Einfluss, auch wenn es Blut sein sollte (des austritt).
Zusammengefasst: Das flüssige Wasser, welches mit den Wehen, vor der Geburt, austritt hat keinen Einfluss. Das heißt, sein Urteil ist nicht jenes des Nifās (der Wochenbettblutung).
Das austretende Blut, ohne Wehen, hat auch keinen Einfluss. Das heißt, sein Urteil ist nicht jenes des Nifās.
Das einzige dessen Urteil das Urteil des Nifās ist, ist das austretende Blut mit den Wehen, 2 bis 3 Tage, vor der Geburt.

Schaykh Muhammad Ibn Salih Ibn 'Uthaymin
Aus einer Audioaufnahme des Scheiches


An-Nifās ist das austretende Blut der Frau, nach der Geburt, während der Geburt, oder 2 bis 3 Tage davor, mit Wehen. Wenn es aber ohne Wehen sein sollte, dann ist das austretende Blut krankheitsbedingtes Blut und hat keine Auswirkung. Wenn gesagt werden würde: Wie wissen wir, dass es 2 bis 3 Tage vor der Geburt ist, denn es gibt Frauen die Wehen verspüren und bei denen Blut austritt, doch wie wissen wir, dass sie innerhalb von 2 bis 3 Tagen gebären werden?

Die Antwort: Wir wissen es nicht. Die Grundlage ist, dass sie nicht aufhört (zu beten), doch wir haben etwas Offensichtliches, welches die Grundlage verstärkt und das sind die Wehen. Denn es ist ein Hinweis darauf, dass das Blut Nifās ist und dass die Geburt bevorsteht. Daraufhin hört sie auf zu beten.
Wenn es dann aber länger als 2 bis 3 Tage dauern sollte, dann holt sie das nach, was zu viel ist. Denn es wurde klar, dass das, was zu viel ist, nicht Nifās ist, sondern, dass es krankheitsbedingtes Blut ist.

Quelle: Asch-Scharh al-Mumtiʼ Band 1, Seite 507

 

Ibn Qudāmah, Allāh erbarme sich seiner, sagte: Für uns (d.h. unsere Meinung) spricht, dass es Blut ist, welches wegen der Geburt austritt, worauf es Nifās und wie das austretende Blut nach (der Geburt) ist. Man kennt das Austreten davon (des Nifās) nur auf Grund der Geburt, wenn es kurz vor ihr ist. Dies wird durch eines ihrer Zeichen erkannt, wie die Wehen und Ähnliches, in ihrer Zeit. Wenn sie aber Blut sieht, ohne Zeichen der Nähe der Geburt, so unterlässt sie die Anbetung nicht, denn das Offensichtliche ist, dass es krankheitsbedingtes Blut ist. Wenn es dann klar wird, dass es doch kurz vor der Geburt war, wie wenn sie nach einem Tag oder zwei Tagen gebärt, dann holt sie die Pflicht-Fastentage nach, falls sie sie gefastet haben sollte. Wenn sie es (das Blut) mit einem Zeichen der Geburt sieht, dann unterlässt sie die Anbetung. Wenn danach klar wird, dass die Geburt noch weit ist, holt sie die verpflichtenden Handlungen nach, da sie sie ohne Menstruation und ohne Nifās unterließ.

Quelle: Al-Mughni 1/445

Übersetzer: Mosa Khalaf


Frage:

Eine Frau hatte während der Schwangerschaft Blutungen, fünf Tage bevor ihr Nifas einsetzte (d.h. vor der Geburt) und das im Monat Ramadan. Ist dieses Menstruationsblut Teil des Nifas (Wochenbettblutes) oder ist es Istihaada (Nicht-menstruelles Blut)? Was sind ihre Verpflichtungen?

Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Wenn es so ist, wie beschrieben und sie das Blut sah, während sie schwanger war, fünf Tage vor der Entbindung, doch sie bemerkte kein weiteres Anzeichen dafür, dass die Geburt kurz bevorstand, wie z.B. Wehen oder Kontraktionen, dann ist dieses Blut weder Menstruation noch Nifaas. Gemäß der korrekten Ansicht ist es eine Art der Istihaadah. Darauf basierend sollte sie gottesdienstliche Handlungen nicht unterlassen, sondern weiter beten und fasten.
Wird die Blutung von weiteren Zeichen der bevorstehenden Geburt begleitet, wie von Kontraktionen, dann wird es als Nifaas betrachtet; daher sollte sie nicht mehr beten und fasten. Wenn sie nach der Entbindung wieder (rituell) rein wird, kann sie die verpassten Fastentage nachholen, doch sie muss nicht die Gebete nachholen.

 

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

Fatawa al-Lajna ad-Da'ima

Anmerkung: Fatwa zur Regelgung bezüglich verpasster Fastentage der im Ramadan schwangeren oder stillenden Frau